Die wichtigsten Begriffe rund um Anerkennung und Aufenthalt von Pflegekräften aus dem Iran – kurz erklärt, mit Links zu amtlichen Quellen.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Regeln können sich ändern. Stand: Oktober 2026.
- Anerkennung (Gleichwertigkeitsprüfung)
Prüfung durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, ob eine im Ausland erworbene Pflegeausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Ergebnis: volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit. Laut Make it in Germany dauert die Prüfung in der Regel drei bis vier Monate.
- Defizitbescheid
Umgangssprachlich für einen Bescheid, der wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung feststellt und beschreibt, wie sie ausgeglichen werden können.
- Kenntnisprüfung
Prüfung, mit der festgestellte Unterschiede ausgeglichen werden können. Sie bezieht sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung (§ 40 PflBG).
- Anpassungslehrgang
Ausgleichsmaßnahme mit Theorie und Praxis, die mit einer Prüfung über den Inhalt des Lehrgangs abschließt (§ 40 PflBG). Antragstellende können in der Regel zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang wählen.
- Fachsprachprüfung
Prüfung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse für die Berufserlaubnis. Welche Prüfung und welches Niveau (häufig B2) verlangt werden, legen die Bundesländer fest.
- § 16d AufenthG
Aufenthaltserlaubnis für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Abs. 1: bis zu 24 Monate, Verlängerung um höchstens 12 Monate bis maximal drei Jahre, Nebenbeschäftigung bis 20 Stunden pro Woche. Abs. 3: Anerkennungspartnerschaft mit Beschäftigung beim Arbeitgeber.
- § 18a AufenthG
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit (anerkannter) Berufsausbildung zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.
- § 81a AufenthG
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Der Arbeitgeber beantragt es mit Vollmacht der Fachkraft bei der Ausländerbehörde. Gebühr laut Make it in Germany 411 Euro; kein Anspruch auf ein Visum.
Den Ablauf als Ganzes erklärt unser Leitfaden: Pflegekräfte aus dem Iran. Persische Fassung: واژهنامه.

