Glossar: Anerkennung und Aufenthalt für Pflegekräfte

Die wichtigsten Begriffe rund um Anerkennung und Aufenthalt von Pflegekräften aus dem Iran – kurz erklärt, mit Links zu amtlichen Quellen.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Regeln können sich ändern. Stand: Oktober 2026.

Anerkennung (Gleichwertigkeitsprüfung)

Prüfung durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, ob eine im Ausland erworbene Pflegeausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Ergebnis: volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit. Laut Make it in Germany dauert die Prüfung in der Regel drei bis vier Monate.

Defizitbescheid

Umgangssprachlich für einen Bescheid, der wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung feststellt und beschreibt, wie sie ausgeglichen werden können.

Kenntnisprüfung

Prüfung, mit der festgestellte Unterschiede ausgeglichen werden können. Sie bezieht sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung (§ 40 PflBG).

Anpassungslehrgang

Ausgleichsmaßnahme mit Theorie und Praxis, die mit einer Prüfung über den Inhalt des Lehrgangs abschließt (§ 40 PflBG). Antragstellende können in der Regel zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang wählen.

Fachsprachprüfung

Prüfung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse für die Berufserlaubnis. Welche Prüfung und welches Niveau (häufig B2) verlangt werden, legen die Bundesländer fest.

§ 16d AufenthG

Aufenthaltserlaubnis für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Abs. 1: bis zu 24 Monate, Verlängerung um höchstens 12 Monate bis maximal drei Jahre, Nebenbeschäftigung bis 20 Stunden pro Woche. Abs. 3: Anerkennungspartnerschaft mit Beschäftigung beim Arbeitgeber.

§ 18a AufenthG

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit (anerkannter) Berufsausbildung zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung.

§ 81a AufenthG

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Der Arbeitgeber beantragt es mit Vollmacht der Fachkraft bei der Ausländerbehörde. Gebühr laut Make it in Germany 411 Euro; kein Anspruch auf ein Visum.

Den Ablauf als Ganzes erklärt unser Leitfaden: Pflegekräfte aus dem Iran. Persische Fassung: واژه‌نامه.

Quellen (amtlich)