Diese Seite fasst für Kliniken, Pflegeheime und ambulante Dienste zusammen, wie die Einstellung von Pflegefachkräften aus dem Iran in Deutschland abläuft: welche Schritte es gibt, welche Behörden entscheiden und welche Begriffe Sie kennen sollten. Alle Rechtsangaben sind mit amtlichen Quellen verlinkt.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Regeln können sich ändern. Stand: Oktober 2026.
Kurz zusammengefasst
- Pflege ist in Deutschland ein reglementierter Beruf: Ohne Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz keine Tätigkeit als Pflegefachkraft.
- Die Anerkennung (Gleichwertigkeitsprüfung) entscheidet die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem gearbeitet werden soll.
- Bei Unterschieden folgt ein Defizitbescheid; Ausgleich durch Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang.
- Aufenthaltswege: u. a. § 18a (anerkannte Fachkraft), § 16d (Anerkennungsmaßnahmen, Anerkennungspartnerschaft).
- Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a) beantragen.
Die Schritte aus Sicht einer Klinik
- Bedarf klären: Station, Anzahl der Stellen, Startfenster, Vergütung nach Tarif oder Haus, Einarbeitung.
- Rekrutierung und Interviews: Profil, Berufserfahrung, Sprachstand (häufig wird für die Berufserlaubnis ein Niveau um B2 verlangt; die Anforderungen legen die Länder fest).
- Anerkennung: Antrag bei der zuständigen Landesbehörde. Laut Make it in Germany dauert die Prüfung in der Regel drei bis vier Monate ab vollständigen Unterlagen.
- Aufenthaltsweg wählen: volle Anerkennung (§ 18a), Ausgleichsmaßnahme in Deutschland (§ 16d Abs. 1) oder Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3).
- Visum: Antrag der Pflegekraft bei der deutschen Auslandsvertretung oder über das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a).
- Ankunft und Integration: Wohnung, Anmeldung, Einarbeitung, ggf. Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang, Fachsprache.
Mehr zu einzelnen Begriffen finden Sie im Glossar Anerkennung & Aufenthalt. Einen realistischen Zeitrahmen beschreibt unser Beitrag 4–8 Monate: realistischer Zeitplan einer Vermittlung.
§ 16d, § 18a und § 81a im Überblick
§ 18a AufenthG regelt die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung.
§ 16d Abs. 1 AufenthG erlaubt den Aufenthalt für Maßnahmen zur Anerkennung (z. B. Anpassungslehrgang). Die Erlaubnis wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann um höchstens zwölf Monate bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren verlängert werden; daneben ist eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt.
§ 16d Abs. 3 AufenthG (Anerkennungspartnerschaft): Einreise und Beschäftigung zuerst, Anerkennung danach. Laut Make it in Germany wird der Titel zunächst für bis zu ein Jahr erteilt und bis zu drei Jahre verlängert; bei teilweiser Gleichwertigkeit ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre möglich. Arbeitgeber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. zugelassene Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI) und den Ausgleich der Defizite ermöglichen.
§ 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren): Der Arbeitgeber beantragt es mit Vollmacht bei der Ausländerbehörde und schließt eine Vereinbarung. Gebühr laut Make it in Germany: 411 Euro. Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, garantiert aber kein Visum.
Häufige Fragen
Brauchen iranische Pflegekräfte eine Anerkennung, um in Deutschland als Pflegefachkraft zu arbeiten?
Ja. Pflege ist in Deutschland ein reglementierter Beruf. Für die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist eine Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz nötig, die die zuständige Landesbehörde nach Prüfung der Gleichwertigkeit erteilt.
Was passiert, wenn die Anerkennungsbehörde Unterschiede feststellt?
Dann erhält die Pflegekraft einen Bescheid mit den festgestellten wesentlichen Unterschieden (oft Defizitbescheid genannt). Diese können durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden (§ 40 PflBG).
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG?
Ein Verfahren, das der Arbeitgeber mit Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Die Behörde koordiniert unter anderem Anerkennung und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Laut Make it in Germany wird eine Gebühr von 411 Euro erhoben; ein Visum ist damit nicht garantiert.
Was ist eine Anerkennungspartnerschaft?
Nach § 16d Abs. 3 AufenthG kann die Pflegekraft einreisen und das Anerkennungsverfahren erst in Deutschland durchführen, während sie bereits beim Arbeitgeber arbeitet. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für bis zu ein Jahr erteilt und kann bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren verlängert werden.
Wie unterstützt Berlin Tehran Kliniken?
Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse über Rekrutierung im Iran, Interviews, Begleitung bei Anerkennung und Visum bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Ansprechpartner gibt es in Hamburg und im Iran; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
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