Qualität & Ethik
Wie wir internationale Pflegekräfte rekrutieren: nach klaren rechtlichen Regeln, nachvollziehbar für Ihre Einrichtung und fair gegenüber den Menschen, die nach Deutschland kommen.
Prozessschritte
Von der Bedarfsklärung bis zur Partnerschaft
Tage Begleitung
Unterstützung nach der Ankunft
Antwortziel
Auf Erstanfragen
Zweisprachig
Sitz in Hamburg, Team im Iran
Woran wir uns halten
Keine aktive Anwerbung aus geschützten Ländern
Nach § 38 Beschäftigungsverordnung (BeschV) dürfen Anwerbung und Vermittlung von Gesundheits- und Pflegepersonal aus den Staaten der Anlage zu § 38 BeschV nur durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Anlage beruht auf der WHO Health Workforce Support and Safeguards List. Wir werben aus diesen Staaten nicht aktiv an und prüfen vor jeder Zusammenarbeit den aktuellen Stand der Liste.
WHO-Verhaltenskodex als Orientierung
Der WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel (WHA63.16, 2010) beschreibt Grundsätze wie Transparenz, Fairness, gleiche Rechte für zugewanderte Fachkräfte und Rücksicht auf die Gesundheitssysteme der Herkunftsländer. Daran richten wir unsere Arbeit aus.
Ehrlich zur Anerkennung
Über die Anerkennung entscheidet allein die zuständige Landesbehörde. Dauer und Ergebnis lassen sich nicht garantieren; ein Defizitbescheid mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang ist möglich. Wir bereiten Unterlagen sorgfältig vor und sagen offen, was realistisch ist. Offizielle Informationen: Anerkennung in Deutschland.
Transparenz für Pflegekräfte
Pflegekräfte erhalten klare Informationen zu Ablauf, Anforderungen und realistischen Zeiträumen sowie zu ihrem Arbeitsvertrag – vor ihrer Entscheidung. Nach der Ankunft begleiten wir bis zu 90 Tage.
Datenschutz
Bewerberdaten verarbeiten wir nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), nur für den Zweck der Vermittlung und Weitergabe an Einrichtungen nur nach Einwilligung. Details: Datenschutzerklärung.
Ehrliche Kommunikation
Wir befinden uns im Aufbau. Wir veröffentlichen keine geschönten Vermittlungszahlen, keine erfundenen Referenzen und keine Erfolgsgarantien.
Zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Berlin Tehran ist kein Träger des staatlichen Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Das Siegel wird nach einem eigenen Prüfverfahren vergeben (Informationen des Bundesgesundheitsministeriums, offizielle Website). Wir orientieren uns an den dort veröffentlichten Kriterien, stellen dies aber ausdrücklich nicht als Zertifizierung dar.
Was wir nicht versprechen
- Keine Garantie für Anerkennung, Visum oder Termine – diese Entscheidungen treffen Behörden.
- Keine Vermittlung von Pflegepersonal aus Staaten der Anlage zu § 38 BeschV.
- Keine erfundenen Zahlen, Partner oder Siegel.
Quellen
- § 38 BeschV
- Anlage zu § 38 BeschV (Staatenliste)
- WHO Health Workforce Support and Safeguards List 2023
- WHO Global Code of Practice (WHA63.16)
- BMG: Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland
- Anerkennung in Deutschland
- DSGVO (EUR-Lex)
Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen zu unserem Vorgehen?
Wir erklären Ihnen gern im Erstgespräch, wie wir rekrutieren und begleiten.
