Recht & Formalitäten

Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Anerkennung in der Pflege erklärt

Stethoskop und Notizen auf einem Schreibtisch

Diesen Beitrag gibt es auch auf Persisch (فارسی).

Kurz gesagt: Stellt die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung fest, muss der gleichwertige Kenntnisstand nachgewiesen werden – entweder durch eine Kenntnisprüfung oder durch einen Anpassungslehrgang von höchstens drei Jahren. Pflegekräfte aus Drittstaaten wie dem Iran dürfen laut § 40 Abs. 3 Pflegeberufegesetz (PflBG) selbst wählen.

Wann brauche ich eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang?

Nach dem Antrag auf Anerkennung vergleicht die zuständige Landesbehörde Ihre Ausbildung mit der deutschen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Fehlen wesentliche Themenbereiche oder Praxisanteile und lassen sie sich nicht durch Berufserfahrung ausgleichen, erhalten Sie einen Bescheid, in dem die Unterschiede aufgelistet sind (oft „Defizitbescheid“ genannt). Dann folgt eine Ausgleichsmaßnahme.

Eine Kenntnisprüfung ist nach § 40 Abs. 3 PflBG auch dann der Weg, wenn sich die Gleichwertigkeit nur mit unangemessenem Aufwand prüfen ließe, etwa weil Unterlagen aus Gründen, die nicht bei Ihnen liegen, nicht vorgelegt werden können. Wer auf die Gleichwertigkeitsprüfung ganz verzichtet, muss ebenfalls Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang absolvieren (§ 40 Abs. 3a PflBG).

Was ist die Kenntnisprüfung?

Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung. Nach den Informationen der Hamburger Sozialbehörde besteht sie aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege beschreibt den praktischen Teil so, dass mehrere Menschen mit komplexem Pflegebedarf versorgt werden – mit Blick auf die vorbehaltenen Aufgaben und die Steuerung des Pflegeprozesses.

Wichtig: Laut Hamburger Sozialbehörde ist eine Anerkennung nicht mehr möglich, wenn die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden wurde – auch nicht in einem anderen Bundesland. Gute Vorbereitung ist deshalb entscheidend.

Was ist der Anpassungslehrgang?

Der Anpassungslehrgang dauert höchstens drei Jahre und endet mit einer Prüfung über seinen Inhalt (§ 40 Abs. 3 PflBG). Er kombiniert Unterricht und praktische Einsätze. Wie er konkret aufgebaut ist, regeln die Länder: In Hessen etwa umfasst der Unterricht in der Regel fünf Module mit 200 Stunden und schließt meist mit einem Abschlussgespräch ab; in Hamburg darf der Lehrgang nur bei zugelassenen Anbietern absolviert werden. Die genaue Dauer richtet sich nach den Unterschieden in Ihrem Bescheid.

Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang – was passt zu wem?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Diese Fragen helfen bei der Einordnung:

  • Prüfungstyp: Die Kenntnisprüfung ist eine konzentrierte Prüfungssituation. Der Lehrgang verteilt das Lernen über Wochen oder Monate und schließt mit einer Prüfung über den Lehrgangsinhalt ab.
  • Deutsch: Für beide Wege sind solide Deutschkenntnisse nötig. Für die Berufserlaubnis verlangt § 2 PflBG die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse; in der Praxis nennen die Länder meist fachbezogenes B2.
  • Arbeitgeber: Viele Einrichtungen organisieren Vorbereitungskurse oder Praxiseinsätze. Klären Sie früh, was Ihr künftiger Arbeitgeber anbietet.
  • Aufenthalt: Für eine Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland gibt es eine eigene Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Abs. 1 AufenthG (bis zu 24 Monate, verlängerbar bis höchstens drei Jahre). Nur für Prüfungen gibt es § 16d Abs. 5 – ohne Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit.

Wie geht es nach bestandener Maßnahme weiter?

Mit der Bescheinigung über die bestandene Maßnahme prüft die Behörde die übrigen Voraussetzungen, etwa gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) und Deutschkenntnisse. Sind alle erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und damit die gleichen beruflichen Rechte wie Pflegefachkräfte mit deutschem Abschluss.

Wie unterstützt Berlin Tehran?

Wir begleiten Pflegekräfte aus dem Iran in einem klaren 8-Schritte-Prozess, helfen beim Ordnen der Unterlagen und bleiben bis zu 90 Tage nach der Ankunft ansprechbar. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft immer die zuständige Behörde. Weiterlesen: Anerkennung iranischer Pflegeabschlüsse · Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 · Realistischer Zeitplan.

Sie sind Pflegekraft? Hier bewerben – wir antworten in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Weiterführend: Für Pflegekräfte: Anerkennung & Job in Deutschland · Leitfaden für Kliniken: Pflegekräfte aus dem Iran einstellen · Glossar: Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang wählen?

Ja. Nach § 40 Abs. 3 PflBG hat die antragstellende Person das Recht, zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang zu wählen.

Wie lange dauert ein Anpassungslehrgang in der Pflege?

Höchstens drei Jahre. Die konkrete Dauer hängt von den Unterschieden ab, die im Bescheid der Behörde aufgeführt sind, und von den Regeln des Bundeslandes.

Woraus besteht die Kenntnisprüfung?

Sie bezieht sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung und besteht nach Angaben der Hamburger Sozialbehörde aus einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Was passiert, wenn ich die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestehe?

Laut Hamburger Sozialbehörde ist eine Anerkennung dann nicht mehr möglich, auch nicht in einem anderen Bundesland. Deshalb ist eine gründliche Vorbereitung wichtig.

Kann ich für den Anpassungslehrgang nach Deutschland einreisen?

Ja, dafür gibt es die Aufenthaltserlaubnis nach § 16d AufenthG. Sie wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren verlängert werden.

Quellen (Stand: Oktober 2026)

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der zuständigen Behörden und die jeweils aktuelle Rechtslage.

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