Pflegekraft aus Iran: Anerkennung und Job in Deutschland

Diese Seite richtet sich an Pflegekräfte mit iranischem Abschluss – im Iran oder bereits in Deutschland – und erklärt kurz, wie Anerkennung, Sprache und Jobsuche zusammenhängen.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Regeln können sich ändern. Stand: Oktober 2026.

Kostenlose Tools: Brutto-Netto-Rechner Pflege 2026 · Check: Kann ich als Pflegekraft in Deutschland arbeiten?

Der Weg in drei Teilen

  1. Anerkennung: Antrag bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes; Prüfung in der Regel drei bis vier Monate ab vollständigen Unterlagen (laut Make it in Germany).
  2. Ausgleich und Sprache: bei Defizitbescheid Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang; Deutschnachweis nach Vorgabe des Landes (häufig B2).
  3. Job und Aufenthalt: volle Anerkennung (§ 18a AufenthG) oder Anerkennungsweg mit § 16d, z. B. als Anerkennungspartnerschaft beim Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Kann ich als Pflegekraft aus dem Iran in Deutschland arbeiten?

Ja, wenn die zuständige Landesbehörde die Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz erteilt. Voraussetzungen sind u. a. eine gleichwertige Ausbildung, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die erforderlichen Deutschkenntnisse (§ 2 PflBG).

Welche Unterlagen brauche ich für die Anerkennung?

Üblich sind Identitätsnachweis, tabellarischer Lebenslauf, Diplom, Fächer- und Stundenaufstellung, Nachweise über Berufserfahrung, Sprachnachweis, Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung – als einfache Kopien mit Übersetzung durch öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzer; beglaubigte Kopien nur bei begründeten Zweifeln (§ 43a PflAPrV). Die genaue Liste nennt die zuständige Stelle.

Was tun bei einem Defizitbescheid?

Sie können die festgestellten Unterschiede durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgleichen und haben laut § 40 PflBG das Recht, zwischen beiden zu wählen.

Welches Deutschniveau brauche ich?

Das legen die Bundesländer fest; häufig wird B2 verlangt, teils mit einer Fachsprachprüfung. Fragen Sie die zuständige Stelle, welche Nachweise sie akzeptiert.

Ich lebe schon in Deutschland – kann Berlin Tehran helfen?

Ja. Wir begleiten Pflegekräfte bei Unterlagen, Statusüberblick und der Suche nach einer passenden Einrichtung. Die Entscheidung über Anerkennung und Aufenthalt treffen die Behörden. Auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Wie bewerbe ich mich?

Über das Bewerbungsformular auf der Kontaktseite – Ihren Lebenslauf können Sie als PDF anhängen.

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Quellen (amtlich)