Recht & Formalitäten

Welche Unterlagen für die Anerkennung? Checkliste für Pflegekräfte aus dem Iran

Beratungsgespräch zwischen zwei Frauen

Kurz gesagt: Für die Anerkennung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann reichen Sie in der Regel ein: Antrag, Identitätsnachweis, tabellarischen Lebenslauf, Abschlusszeugnis/Diplom, Nachweise über Inhalte und Stunden der Ausbildung, Nachweise über Berufserfahrung und ggf. Lizenz/Registrierung – mit Übersetzungen durch öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzer. Beglaubigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen, können aber bei Zweifeln nachgefordert werden.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anerkennung?

Die Grundlage ist § 43a der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV). Die Empfehlungen des BIBB-Portals und Behördenmerkblätter (z. B. Hamburg) nennen typischerweise:

  • Antrag der zuständigen Stelle (oft mit Fragebogen)
  • Identitätsnachweis (Reisepass) mit Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum und Foto in lateinischer Schrift
  • bei abweichendem Namen: Nachweis der Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Schul-, Berufs- und Hochschulausbildung, Fortbildungen und Tätigkeiten (in Hamburg: unterschrieben)
  • Abschlusszeugnis bzw. Diplom der Pflegeausbildung oder des Pflegestudiums
  • möglichst detaillierte Fächer- und Stundenübersicht (Theorie und Praxis, Praktika)
  • Nachweise über Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse)
  • ggf. Lizenz oder Registrierung im Herkunftsland
  • je nach Stelle: Nachweis, dass Sie im Bundesland arbeiten wollen (z. B. Stellenzusage oder Absichtserklärung)

Welche Nachweise kommen später?

Für die Berufserlaubnis werden zusätzlich Nachweise über persönliche Eignung (z. B. Führungszeugnis bzw. Strafregisterauszug), gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung) und Deutschkenntnisse verlangt. Wann diese einzureichen sind, legt die zuständige Stelle fest.

Müssen die Unterlagen übersetzt werden?

Grundsätzlich ja – ins Deutsche, durch öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer. Nach § 43a Abs. 3 PflAPrV kann die zuständige Stelle darauf verzichten bzw. englischsprachige Dokumente zulassen; Hamburg akzeptiert englische Dokumente laut Merkblatt in der Regel.

Brauche ich beglaubigte Kopien?

Nach § 43a PflAPrV grundsätzlich nicht. Bei begründeten Zweifeln an Echtheit oder Richtigkeit können beglaubigte Abschriften oder Originale nachgefordert werden (§ 43a Abs. 5 PflAPrV).

Praxistipps für Unterlagen aus dem Iran

  • Fordern Sie die Fächer- und Stundenübersicht (ریز نمرات / سرفصل دروس) früh bei Ihrer Hochschule an – sie ist für den Vergleich entscheidend.
  • Benennen Sie jede Datei eindeutig (z. B. „Diplom“, „Lebenslauf“) – Hamburg bittet ausdrücklich darum und nimmt keine Sammeldatei.
  • Prüfen Sie, dass Namen in allen Dokumenten und Übersetzungen gleich geschrieben sind.

Auf Persisch: مدارک لازم برای ارزشیابی مدرک پرستاری. Ablauf danach: Anerkennung iranischer Pflegeabschlüsse und Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang.

Wie unterstützt Berlin Tehran?

Wir prüfen Ihre Unterlagen vor dem Antrag auf Vollständigkeit und Stimmigkeit – die Entscheidung trifft allein die zuständige Behörde.

Weiterführend: Für Pflegekräfte: Anerkennung & Job in Deutschland · Leitfaden für Kliniken: Pflegekräfte aus dem Iran einstellen · Glossar: Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Unterlagen brauche ich für die Anerkennung als Pflegefachkraft?

Typischerweise Antrag, Pass, tabellarischen Lebenslauf, Abschlusszeugnis/Diplom, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise der Berufserfahrung und ggf. Lizenz – Details legt die zuständige Stelle fest.

Müssen iranische Dokumente übersetzt werden?

Grundsätzlich ja, durch öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzer. Die Stelle kann englische Dokumente zulassen (§ 43a Abs. 3 PflAPrV).

Brauche ich beglaubigte Kopien?

Grundsätzlich nicht; bei begründeten Zweifeln können beglaubigte Abschriften oder Originale nachgefordert werden (§ 43a Abs. 5 PflAPrV).

Wann reiche ich Führungszeugnis und Sprachnachweis ein?

Nachweise zu persönlicher und gesundheitlicher Eignung sowie Deutschkenntnissen verlangt die Stelle für die Berufserlaubnis; den Zeitpunkt legt sie fest.

Quellen (Stand: Oktober 2026)

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der zuständigen Behörden und die jeweils aktuelle Rechtslage.

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