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Pflegefachassistenz ab 2027: Was die neue bundeseinheitliche Ausbildung ändert

Medizinische Fachkraft mit Stethoskop macht Notizen

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Kurz gesagt: Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate) und ersetzt die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Rechtsgrundlage ist das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) vom 28. Oktober 2025.

Was ist die Pflegefachassistenz?

Ein eigenständiges Berufsprofil unterhalb der dreijährigen Pflegefachausbildung. Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet; laut Bundesfamilienministerium gibt es Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Die Ausbildung wird vergütet.

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 259 am 31. Oktober 2025 verkündet. Die neue Ausbildung startet am 1. Januar 2027. Bis dahin gelten die bisherigen Landesregelungen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

In Vollzeit in der Regel 18 Monate, in Teilzeit höchstens 36 Monate. Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.

Was bedeutet das für internationale Pflegekräfte?

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums soll mit dem neuen Gesetz auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden – statt 27 verschiedener Vergleichsmaßstäbe gibt es künftig ein bundeseinheitliches Berufsbild. Für Pflegekräfte mit einer Assistenz- oder Hilfsqualifikation aus dem Ausland kann das die Einordnung vereinfachen. Wie konkret einzelne ausländische Abschlüsse bewertet werden, entscheidet weiterhin die zuständige Stelle im Einzelfall.

Für Pflegefachkräfte mit Bachelor oder Diplom bleibt das Ziel in der Regel die volle Anerkennung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann – siehe Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang. Bis zur Anerkennung kann eine Beschäftigung auf Assistenzniveau unter bestimmten Bedingungen möglich sein, etwa im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft.

Was sollten Kliniken und Pflegeeinrichtungen jetzt beachten?

  • Finanzierung: Laut Bundesgesundheitsministerium muss für einen Ausbildungsstart 2027 das Finanzierungsverfahren bereits 2026 beginnen.
  • Personalplanung: Eine bundeseinheitliche Assistenzqualifikation erleichtert den Einsatz über Ländergrenzen hinweg.
  • Internationale Kräfte: Klären Sie bei Kandidatinnen und Kandidaten früh, ob eine Fach- oder eine Assistenzqualifikation vorliegt – das bestimmt den Anerkennungsweg.

Wie unterstützt Berlin Tehran?

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Weiterführend: Für Pflegekräfte: Anerkennung & Job in Deutschland · Leitfaden für Kliniken: Pflegekräfte aus dem Iran einstellen · Glossar: Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gibt es die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung?

Ab dem 1. Januar 2027 nach dem Pflegefachassistenzgesetz vom 28. Oktober 2025.

Wie lange dauert die Pflegefachassistenzausbildung?

In Vollzeit in der Regel 18 Monate, in Teilzeit höchstens 36 Monate. Verkürzungen sind bei einschlägiger Berufserfahrung möglich.

Was ersetzt die neue Ausbildung?

Die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.

Wird die Anerkennung ausländischer Abschlüsse leichter?

Laut Bundesfamilienministerium soll die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch das einheitliche Berufsbild erleichtert werden. Die Bewertung im Einzelfall trifft weiterhin die zuständige Stelle.

Quellen (Stand: Oktober 2026)

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen der zuständigen Behörden und die jeweils aktuelle Rechtslage.

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