Kurz gesagt: In Baden-Württemberg ist die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe beim Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Die Bearbeitung dauert im regulären Verfahren höchstens vier Monate ab vollständigen Unterlagen, die Gebühr beträgt bis zu 350 Euro. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Pflegeberufe bearbeitet die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) am Standort Stuttgart. Kostenfreie Beratung für Einrichtungen bietet das Welcome Center Sozialwirtschaft.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026.
Baden-Württemberg auf einen Blick
| Anerkennung | Regierungspräsidium Stuttgart, Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe |
|---|---|
| Dauer | höchstens 4 Monate ab vollständigen Unterlagen |
| Gebühr | bis zu 350 € |
| § 81a-Stelle | LZF Baden-Württemberg, Standort Stuttgart (Gesundheit/Pflege) |
| Jobbörse | 2.600 Angebote für „Pflegefachkraft“ (18.10.2026) |
Fachkräftebedarf in der Pflege in Baden-Württemberg: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
Gemeldete Stellen (amtliche Statistik): Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2895, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2025) waren in Baden-Württemberg 1.928 Arbeitsstellen in der Gesundheits- und Krankenpflege (KldB 813, inklusive Rettungsdienst und Geburtshilfe) gemeldet, −3,9 Prozent gegenüber Oktober 2024, sowie 1.630 Stellen in der Altenpflege (KldB 821; −4,7 Prozent). Bundesweit waren es 17.144 bzw. 16.318.
Wie lange Stellen offen bleiben: Die durchschnittliche Vakanzzeit lag im Oktober 2025 in Baden-Württemberg bei 226 Tagen in der Krankenpflege und 212 Tagen in der Altenpflege (Jahresdurchschnitt 2024: 254 bzw. 226 Tage). Das ist in der Krankenpflege kürzer als der Bundeswert von 235 Tagen und in der Altenpflege kürzer als der Bundeswert von 242 Tagen.
Aktuelle Stellenangebote: In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergab die Suche „Pflegefachkraft“ am 18.10.2026 2.600 Angebote mit Arbeitsort in Baden-Württemberg, rund 10,6 Prozent der bundesweit 24.443 Treffer; für „Altenpfleger“ waren es 2.075. Jobbörse-Treffer sind Anzeigen, keine amtliche Statistik; Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Fachkräfteengpassanalyse der BA weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus; laut BA erstreckt sich der Mangel auf alle examinierten Pflegekräfte einschließlich der Pflegeassistenz.
Anerkennung in Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Stuttgart
Zuständig für das ganze Land ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 – Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart. Unterlagen werden als Kopien eingereicht; laut Anerkennungs-Finder ist auch ein Online-Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich.
- Dauer: höchstens vier Monate im regulären Verfahren (drei Monate bei automatischer Anerkennung aus der EU), gerechnet ab vollständigen Unterlagen (service-bw). In den FAQ des Regierungspräsidiums heißt es, die Entscheidung falle oft deutlich schneller.
- Gebühren: bis zu 350 Euro (Merkblatt des Regierungspräsidiums; service-bw).
- Deutsch: B2; laut Anerkennungs-Finder wird der fachbezogene Nachweis in Baden-Württemberg über eine Fachsprachenprüfung erbracht.
Ausländerbehörde und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) in Baden-Württemberg
Zentrale Anlaufstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF). Gesundheits- und Pflegeberufe bearbeitet sie am Standort Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Telefon 0711 904-39999), alle anderen Berufe in Karlsruhe. Alternativ kann das Verfahren auch bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen Sie als Arbeitgeber in Vollmacht der Pflegekraft das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie schließen mit der Behörde eine Vereinbarung; die Behörde leitet dann die Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilt bei Erfolg die Vorabzustimmung. Danach bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen an und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den vollständigen Antrag (§ 31a AufenthV). Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, ein Visum garantiert es nicht.
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in Baden-Württemberg
Bei wesentlichen Unterschieden wählt die Pflegekraft zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang. Laut FAQ des Regierungspräsidiums Stuttgart besteht die Kenntnisprüfung aus einem mündlichen Teil (rund 45 Minuten) und einem praktischen Teil (rund 180 Minuten). Ein Anpassungslehrgang dauert dort im Durchschnitt acht bis elf Monate. Für die Personalplanung heißt das: Mit Kenntnisprüfung ist die volle Anerkennung meist früher erreichbar, der Anpassungslehrgang bietet dafür mehr begleitete Praxis im Haus.
Für Einrichtungen ist das eine Planungsfrage: Beim Anpassungslehrgang arbeitet die Pflegekraft länger mit begleiteter Praxis im Haus, bei der Kenntnisprüfung ist der Weg meist kürzer, aber die Prüfung anspruchsvoller. Mehr dazu: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Einreise vor der Anerkennung ist über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG möglich.
Landesangebote, Welcome Center und Beratung in Baden-Württemberg
- Welcome Center Sozialwirtschaft Baden-Württemberg: zuständig für Pflege, Gesundheit und Bildung; informiert, berät und schult Einrichtungen und Fachkräfte kostenfrei zu Einreise und Aufenthalt, Anerkennung, Sprachförderung und Ankommen.
Bundesweit hilft außerdem die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Fachkräften, die noch im Ausland leben.
Typischer Ablauf für Einrichtungen in Baden-Württemberg
- Bedarf und Stellenprofil: Station oder Wohnbereich, Startfenster, Vergütung, Einarbeitung, Unterkunft.
- Auswahl: Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand prüfen; Interviews mit Ihrer Pflegedienstleitung.
- Einstellungszusage: Ein schriftliches Arbeitsplatzangebot belegt zugleich, dass die Pflegekraft in Baden-Württemberg arbeiten will, und damit die Zuständigkeit der Landesbehörde.
- Anerkennung: Antrag bei der Anerkennungsstelle in Baden-Württemberg, entweder direkt oder über das beschleunigte Verfahren.
- Aufenthalt: § 18a AufenthG bei voller Anerkennung, § 16d AufenthG für Anpassungsmaßnahmen oder die Anerkennungspartnerschaft.
- Ankunft: Anmeldung, Einarbeitung, Ausgleichsmaßnahme, Fachsprache, danach die Berufserlaubnis.
So arbeitet Berlin Tehran mit Einrichtungen in Baden-Württemberg
Unser einziger Standort in Deutschland ist unser Sitz in Hamburg; ein Büro in Baden-Württemberg haben wir nicht. Einrichtungen in Baden-Württemberg erreichen uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.
- 8-Schritte-Prozess: von der Bedarfsanalyse über Auswahl und Interviews bis zur Begleitung von Anerkennung, Visum und Integration (Leistungen).
- Bis zu 90 Tage Begleitung nach der Ankunft der Pflegekraft.
- Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Erstanfragen.
- Nur zulässige Herkunftsländer: Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegekräften aus Ländern, in denen private Anwerbung zulässig ist (Anlage zu § 38 BeschV, WHO-Liste); unser Schwerpunkt ist der Iran (Qualität & Ethik).
Die Entscheidungen über Anerkennung und Visum treffen die Behörden in Baden-Württemberg und die Auslandsvertretung; wir bereiten Unterlagen vor und begleiten die Schritte.
Häufige Fragen
Wer ist in Baden-Württemberg für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zuständig?
Das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 – Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe, für das ganze Land.
Wie lange dauert die Anerkennung in Baden-Württemberg?
Im regulären Verfahren höchstens vier Monate ab vollständigen Unterlagen. Laut FAQ des Regierungspräsidiums fällt die Entscheidung oft deutlich schneller.
Was kostet die Anerkennung in Baden-Württemberg?
Bis zu 350 Euro laut Regierungspräsidium Stuttgart und Serviceportal Baden-Württemberg, zuzüglich Übersetzungen und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen.
Wie lange dauert ein Anpassungslehrgang in Baden-Württemberg?
Laut FAQ des Regierungspräsidiums Stuttgart im Durchschnitt acht bis elf Monate. Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen Teil von rund 45 Minuten und einem praktischen Teil von rund 180 Minuten.
Wer berät Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg kostenfrei?
Das Welcome Center Sozialwirtschaft Baden-Württemberg, zuständig für Pflege, Gesundheit und Bildung, unter anderem zu Einreise, Anerkennung und Sprachförderung.
Wie unterstützt Berlin Tehran Einrichtungen in Baden-Württemberg?
Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Unser Sitz ist in Hamburg, unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Andere Bundesländer
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Weiterlesen
- Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen: Leitfaden 2026
- Pflegekräfte aus dem Iran einstellen: Leitfaden für Kliniken
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
- Glossar Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege
- Für Einrichtungen · FAQ
Quellen (amtlich)
- service-bw: Erlaubnis Pflegefachfrau/Pflegefachmann bei Ausbildung im Ausland
- RP Stuttgart: FAQ Anerkennung nach PflBG (PDF)
- RP Stuttgart: Merkblatt Berufsbezeichnung bei Ausbildung im Ausland (PDF)
- LZF BW: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Welcome Center Sozialwirtschaft Baden-Württemberg
- Anerkennungs-Finder (BIBB/Bundesregierung): Pflegefachperson, Baden-Württemberg
- Make it in Germany: Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren je Bundesland (PDF, Stand 2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2895 (Antwort der Bundesregierung, Daten der BA-Statistik, Oktober 2025), Tabellen 7 und 8 (PDF)
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (Abruf 18.10.2026)
- Statistik der BA: Fachkräfteengpassanalyse
- § 40 PflBG – Gleichwertigkeit und Anerkennung
- § 81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 31a AufenthV
- § 47 AufenthV (Gebühr 411 Euro)

