Kurz gesagt: In Hessen ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig. Die Gebühren sind klar beziffert: 110 Euro für die Prüfung der Gleichwertigkeit und 110 Euro für die Berufserlaubnis. Der Antrag geht online oder per Post; laut Anerkennungs-Finder gibt es den Bescheid spätestens vier Monate nach vollständigen Unterlagen. Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist die neue Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) in Darmstadt seit 1. Oktober 2026 für Frankfurt am Main und ab 1. Dezember 2026 für ganz Hessen zuständig.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026.
Hessen auf einen Blick
| Anerkennung | Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Darmstadt |
|---|---|
| Dauer | Bescheid spätestens 4 Monate ab vollständigen Unterlagen (Anerkennungs-Finder) |
| Gebühr | 110 € + 110 € Berufserlaubnis |
| § 81a-Stelle | ZFEH, RP Darmstadt (ab 1.10.2026 Frankfurt, ab 1.12.2026 ganz Hessen) oder örtliche Ausländerbehörde |
| Jobbörse | 1.883 Angebote für „Pflegefachkraft“ (18.10.2026) |
Fachkräftebedarf in der Pflege in Hessen: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
Gemeldete Stellen (amtliche Statistik): Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2895, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2025) waren in Hessen 1.034 Arbeitsstellen in der Gesundheits- und Krankenpflege (KldB 813, inklusive Rettungsdienst und Geburtshilfe) gemeldet, −3,6 Prozent gegenüber Oktober 2024, sowie 1.125 Stellen in der Altenpflege (KldB 821; −9,7 Prozent). Bundesweit waren es 17.144 bzw. 16.318.
Wie lange Stellen offen bleiben: Die durchschnittliche Vakanzzeit lag im Oktober 2025 in Hessen bei 276 Tagen in der Krankenpflege und 247 Tagen in der Altenpflege (Jahresdurchschnitt 2024: 229 bzw. 247 Tage). Das ist in der Krankenpflege länger als der Bundeswert von 235 Tagen und in der Altenpflege länger als der Bundeswert von 242 Tagen.
Aktuelle Stellenangebote: In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergab die Suche „Pflegefachkraft“ am 18.10.2026 1.883 Angebote mit Arbeitsort in Hessen, rund 7,7 Prozent der bundesweit 24.443 Treffer; für „Altenpfleger“ waren es 1.190. Jobbörse-Treffer sind Anzeigen, keine amtliche Statistik; Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Fachkräfteengpassanalyse der BA weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus; laut BA erstreckt sich der Mangel auf alle examinierten Pflegekräfte einschließlich der Pflegeassistenz.
Anerkennung in Hessen: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Zuständig ist das HLfGP, Dezernat IV 3 Pflegeberufe, Postfach 11 03 52, 64218 Darmstadt. Der Antrag kann online oder per Post gestellt werden; einfache, unbeglaubigte Kopien genügen zunächst, Originale werden nicht zurückgesandt. Sprachnachweis, Führungszeugnis und Attest müssen erst am Ende des Verfahrens vorliegen.
Wichtig für Einrichtungen: Hessen ist zuständig, wenn die Pflegekraft in Hessen arbeiten will. Als Nachweis nennt das HLfGP unter anderem eine Einstellungszusage, Absichtserklärung oder einen Arbeitsvertrag eines hessischen Arbeitgebers.
- Dauer: Das HLfGP nennt keine Bearbeitungszeit. Laut Anerkennungs-Finder des Bundes: Bescheid spätestens vier Monate nach vollständigen Unterlagen.
- Gebühren: 110 Euro für Prüfung und Gleichwertigkeitsfeststellung, 110 Euro für die Berufserlaubnis (Urkunde); reduzierte Gebühren bei Rücknahme oder Ablehnung.
- Deutsch (B2): Akzeptiert werden unter anderem die Fachsprachenprüfung Pflege, telc Deutsch B2 (auch B2 Beruf/Pflege), Goethe-Zertifikat B2, Goethe-Test PRO Pflege, TestDaF Niveau 3, ÖSD B2 und ECL B2.
Ausländerbehörde und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) in Hessen
Hessen bündelt das beschleunigte Fachkräfteverfahren in der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt (Hotline 06151 12-8500). Laut der Übersicht von Make it in Germany ist sie ab 1. Oktober 2026 für Betriebsstätten in Frankfurt am Main und ab 1. Dezember 2026 für ganz Hessen zuständig. Daneben bleibt die örtliche Ausländerbehörde ansprechbar.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen Sie als Arbeitgeber in Vollmacht der Pflegekraft das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie schließen mit der Behörde eine Vereinbarung; die Behörde leitet dann die Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilt bei Erfolg die Vorabzustimmung. Danach bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen an und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den vollständigen Antrag (§ 31a AufenthV). Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, ein Visum garantiert es nicht.
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in Hessen
Das HLfGP beschreibt beide Wege genau. Der Anpassungslehrgang umfasst in der Regel 200 Stunden Unterricht in fünf Modulen an einer Pflegeschule und eine praktische Zeit in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulanten Dienst; er endet mit einem mündlichen Abschlussgespräch. Den Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung der Praxiszeit stellt der Arbeitgeber. Die Kenntnisprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung mit bis zu vier pflegebedürftigen Menschen (bis zu 120 Minuten je Pflegesituation) und einer mündlichen Prüfung von 45 bis 60 Minuten; jeder Teil kann einmal wiederholt werden. Ein Wechsel zwischen beiden Maßnahmen ist nach Beginn nicht mehr möglich.
Für Einrichtungen ist das eine Planungsfrage: Beim Anpassungslehrgang arbeitet die Pflegekraft länger mit begleiteter Praxis im Haus, bei der Kenntnisprüfung ist der Weg meist kürzer, aber die Prüfung anspruchsvoller. Mehr dazu: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Einreise vor der Anerkennung ist über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG möglich.
Landesangebote, Welcome Center und Beratung in Hessen
- PQZ Hessen – Pflegequalifizierungszentrum Hessen: unterstützt laut HLfGP schon vor der Einreise beim Antrag, berät zu Anpassungslehrgängen und Kenntnisprüfungen und gibt Hinweise zum Spracherwerb. Kostenfrei.
- Work in Hessen – Welcomecenter: Informationen zu Arbeitserlaubnis, Berufsanerkennung, Deutschlernen und Bewerbung, auf Deutsch, Englisch, Spanisch oder Arabisch.
- IQ Qualifizierungsbegleitung Pflege: individuelle Begleitung im Rhein-Main-Gebiet und in Südhessen.
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): digitale Beratung für Pflegekräfte, die noch im Ausland leben.
Typischer Ablauf für Einrichtungen in Hessen
- Bedarf und Stellenprofil: Station oder Wohnbereich, Startfenster, Vergütung, Einarbeitung, Unterkunft.
- Auswahl: Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand prüfen; Interviews mit Ihrer Pflegedienstleitung.
- Einstellungszusage: Ein schriftliches Arbeitsplatzangebot belegt zugleich, dass die Pflegekraft in Hessen arbeiten will, und damit die Zuständigkeit der Landesbehörde.
- Anerkennung: Antrag bei der Anerkennungsstelle in Hessen, entweder direkt oder über das beschleunigte Verfahren.
- Aufenthalt: § 18a AufenthG bei voller Anerkennung, § 16d AufenthG für Anpassungsmaßnahmen oder die Anerkennungspartnerschaft.
- Ankunft: Anmeldung, Einarbeitung, Ausgleichsmaßnahme, Fachsprache, danach die Berufserlaubnis.
So arbeitet Berlin Tehran mit Einrichtungen in Hessen
Unser einziger Standort in Deutschland ist unser Sitz in Hamburg; ein Büro in Hessen haben wir nicht. Einrichtungen in Hessen erreichen uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.
- 8-Schritte-Prozess: von der Bedarfsanalyse über Auswahl und Interviews bis zur Begleitung von Anerkennung, Visum und Integration (Leistungen).
- Bis zu 90 Tage Begleitung nach der Ankunft der Pflegekraft.
- Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Erstanfragen.
- Nur zulässige Herkunftsländer: Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegekräften aus Ländern, in denen private Anwerbung zulässig ist (Anlage zu § 38 BeschV, WHO-Liste); unser Schwerpunkt ist der Iran (Qualität & Ethik).
Die Entscheidungen über Anerkennung und Visum treffen die Behörden in Hessen und die Auslandsvertretung; wir bereiten Unterlagen vor und begleiten die Schritte.
Häufige Fragen
Wer ist in Hessen für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zuständig?
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Dezernat IV 3 Pflegeberufe, in Darmstadt.
Was kostet die Anerkennung in Hessen?
110 Euro für die Prüfung der Gleichwertigkeit und 110 Euro für die Berufserlaubnis. Bei Rücknahme oder Ablehnung fallen reduzierte Gebühren an.
Welche Sprachzertifikate akzeptiert Hessen?
Unter anderem die Fachsprachenprüfung Pflege, telc Deutsch B2 (auch B2 Beruf oder Pflege), Goethe-Zertifikat B2, Goethe-Test PRO Pflege, TestDaF Niveau 3, ÖSD B2 und ECL B2.
Wer bearbeitet in Hessen das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Die neue Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) beim Regierungspräsidium Darmstadt: ab 1. Oktober 2026 für Betriebsstätten in Frankfurt am Main, ab 1. Dezember 2026 für ganz Hessen. Daneben die örtliche Ausländerbehörde.
Wer hilft Einrichtungen in Hessen kostenfrei?
Zum Beispiel das Pflegequalifizierungszentrum Hessen (PQZ), das Welcomecenter Work in Hessen und die IQ Qualifizierungsbegleitung Pflege.
Wie unterstützt Berlin Tehran Einrichtungen in Hessen?
Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Unser Sitz ist in Hamburg, unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Andere Bundesländer
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Weiterlesen
- Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen: Leitfaden 2026
- Pflegekräfte aus dem Iran einstellen: Leitfaden für Kliniken
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
- Glossar Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege
- Für Einrichtungen · FAQ
Quellen (amtlich)
- HLfGP: Anerkennung internationaler Pflegeabschlüsse
- Anerkennungs-Finder (BIBB/Bundesregierung): Pflegefachperson, Hessen
- Make it in Germany: Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren je Bundesland (PDF, Stand 2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2895 (Antwort der Bundesregierung, Daten der BA-Statistik, Oktober 2025), Tabellen 7 und 8 (PDF)
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (Abruf 18.10.2026)
- Statistik der BA: Fachkräfteengpassanalyse
- § 40 PflBG – Gleichwertigkeit und Anerkennung
- § 81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 31a AufenthV
- § 47 AufenthV (Gebühr 411 Euro)

