Kurz gesagt: In Niedersachsen entscheidet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) über die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse, laut Serviceportal spätestens vier Monate nach vollständigen Unterlagen. Die Gebühr liegt laut Hinweisblatt des LS bei rund 200 Euro im regulären Verfahren (rund 100 Euro bei Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung) plus 53 Euro für die Urkunde. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bearbeitet landesweit die Zentralstelle in Osnabrück.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026.
Niedersachsen auf einen Blick
| Anerkennung | Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) |
|---|---|
| Dauer | höchstens 4 Monate ab vollständigen Unterlagen |
| Gebühr | ca. 200 € (ca. 100 € bei Verzicht) + 53 € Urkunde |
| § 81a-Stelle | Zentralstelle beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Osnabrück |
| Jobbörse | 2.696 Angebote für „Pflegefachkraft“ (18.10.2026) |
Fachkräftebedarf in der Pflege in Niedersachsen: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
Gemeldete Stellen (amtliche Statistik): Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2895, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2025) waren in Niedersachsen 1.703 Arbeitsstellen in der Gesundheits- und Krankenpflege (KldB 813, inklusive Rettungsdienst und Geburtshilfe) gemeldet, +2,5 Prozent gegenüber Oktober 2024, sowie 1.541 Stellen in der Altenpflege (KldB 821; −9,7 Prozent). Bundesweit waren es 17.144 bzw. 16.318.
Wie lange Stellen offen bleiben: Die durchschnittliche Vakanzzeit lag im Oktober 2025 in Niedersachsen bei 233 Tagen in der Krankenpflege und 244 Tagen in der Altenpflege (Jahresdurchschnitt 2024: 279 bzw. 363 Tage). Das ist in der Krankenpflege kürzer als der Bundeswert von 235 Tagen und in der Altenpflege länger als der Bundeswert von 242 Tagen.
Aktuelle Stellenangebote: In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergab die Suche „Pflegefachkraft“ am 18.10.2026 2.696 Angebote mit Arbeitsort in Niedersachsen, rund 11,0 Prozent der bundesweit 24.443 Treffer; für „Altenpfleger“ waren es 2.170. Jobbörse-Treffer sind Anzeigen, keine amtliche Statistik; Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Fachkräfteengpassanalyse der BA weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus; laut BA erstreckt sich der Mangel auf alle examinierten Pflegekräfte einschließlich der Pflegeassistenz.
Anerkennung in Niedersachsen: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS). Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden. Das LS prüft die Gleichwertigkeit und erteilt bei Erfolg die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
- Dauer: laut Serviceportal Niedersachsen höchstens vier Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
- Gebühren (Hinweisblatt des LS): ca. 200 Euro im regulären Verfahren, ca. 100 Euro mit Verzichtserklärung, ca. 60 Euro bei automatischer Anerkennung aus der EU; zusätzlich 53 Euro für die Erlaubnisurkunde. Holt das LS ein Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe ein, kostet dieses 515 Euro. Wer den Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, zahlt die voraussichtlichen Gebühren im Voraus; bearbeitet wird erst nach Zahlungseingang. Planen Sie diese Zahlung früh ein.
- Deutsch: B2; laut Anerkennungs-Finder wird der fachbezogene Nachweis in Niedersachsen über eine Fachsprachenprüfung erbracht (Ausnahmen etwa bei Ausbildung in deutscher Sprache).
Ausländerbehörde und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) in Niedersachsen
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren gibt es in Niedersachsen eine landesweite Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren, Parkstraße 40, 49080 Osnabrück (Hotline 0541 66888-200). Der Antrag ist online möglich.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen Sie als Arbeitgeber in Vollmacht der Pflegekraft das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie schließen mit der Behörde eine Vereinbarung; die Behörde leitet dann die Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilt bei Erfolg die Vorabzustimmung. Danach bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen an und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den vollständigen Antrag (§ 31a AufenthV). Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, ein Visum garantiert es nicht.
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in Niedersachsen
Stellt das LS wesentliche Unterschiede fest, entscheidet sich die Pflegekraft für eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang. Wer von vornherein auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet, zahlt laut Hinweisblatt eine geringere Gebühr (ca. 100 statt ca. 200 Euro) und geht direkt in die Ausgleichsmaßnahme. Ob sich das lohnt, hängt von den Ausbildungsunterlagen ab; ein vollständiger Bescheid kann zeigen, dass weniger nachzuholen ist als gedacht.
Für Einrichtungen ist das eine Planungsfrage: Beim Anpassungslehrgang arbeitet die Pflegekraft länger mit begleiteter Praxis im Haus, bei der Kenntnisprüfung ist der Weg meist kürzer, aber die Prüfung anspruchsvoller. Mehr dazu: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Einreise vor der Anerkennung ist über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG möglich.
Landesangebote, Welcome Center und Beratung in Niedersachsen
- Welcome Center Niedersachsen: Das Niedersächsische Sozialministerium fördert landesweit regionale Welcome Center. Sie sind Anlauf-, Beratungs- und Informationsstellen für Unternehmen und zugewanderte Fachkräfte rund um Fachkräfteeinwanderung und Integration.
- IQ Netzwerk Niedersachsen: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung.
Bundesweit hilft außerdem die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Fachkräften, die noch im Ausland leben.
Typischer Ablauf für Einrichtungen in Niedersachsen
- Bedarf und Stellenprofil: Station oder Wohnbereich, Startfenster, Vergütung, Einarbeitung, Unterkunft.
- Auswahl: Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand prüfen; Interviews mit Ihrer Pflegedienstleitung.
- Einstellungszusage: Ein schriftliches Arbeitsplatzangebot belegt zugleich, dass die Pflegekraft in Niedersachsen arbeiten will, und damit die Zuständigkeit der Landesbehörde.
- Anerkennung: Antrag bei der Anerkennungsstelle in Niedersachsen, entweder direkt oder über das beschleunigte Verfahren.
- Aufenthalt: § 18a AufenthG bei voller Anerkennung, § 16d AufenthG für Anpassungsmaßnahmen oder die Anerkennungspartnerschaft.
- Ankunft: Anmeldung, Einarbeitung, Ausgleichsmaßnahme, Fachsprache, danach die Berufserlaubnis.
So arbeitet Berlin Tehran mit Einrichtungen in Niedersachsen
Unser einziger Standort in Deutschland ist unser Sitz in Hamburg; ein Büro in Niedersachsen haben wir nicht. Einrichtungen in Niedersachsen erreichen uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.
- 8-Schritte-Prozess: von der Bedarfsanalyse über Auswahl und Interviews bis zur Begleitung von Anerkennung, Visum und Integration (Leistungen).
- Bis zu 90 Tage Begleitung nach der Ankunft der Pflegekraft.
- Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Erstanfragen.
- Nur zulässige Herkunftsländer: Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegekräften aus Ländern, in denen private Anwerbung zulässig ist (Anlage zu § 38 BeschV, WHO-Liste); unser Schwerpunkt ist der Iran (Qualität & Ethik).
Die Entscheidungen über Anerkennung und Visum treffen die Behörden in Niedersachsen und die Auslandsvertretung; wir bereiten Unterlagen vor und begleiten die Schritte.
Häufige Fragen
Wer ist in Niedersachsen für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zuständig?
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS). Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden.
Wie lange dauert die Anerkennung in Niedersachsen?
Laut Serviceportal Niedersachsen höchstens vier Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Was kostet die Anerkennung in Niedersachsen?
Laut Hinweisblatt des LS ca. 200 Euro im regulären Verfahren oder ca. 100 Euro mit Verzichtserklärung, plus 53 Euro für die Erlaubnisurkunde. Ein Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe kostet 515 Euro, falls es eingeholt wird.
Wo beantragen Arbeitgeber in Niedersachsen das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Bei der landesweiten Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Osnabrück. Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 AufenthV).
Gibt es in Niedersachsen Welcome Center?
Ja. Das Sozialministerium fördert landesweit regionale Welcome Center, die Unternehmen und zugewanderte Fachkräfte zu Fachkräfteeinwanderung und Integration beraten.
Wie unterstützt Berlin Tehran Einrichtungen in Niedersachsen?
Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Unser Sitz ist in Hamburg, unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Andere Bundesländer
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Weiterlesen
- Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen: Leitfaden 2026
- Pflegekräfte aus dem Iran einstellen: Leitfaden für Kliniken
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
- Glossar Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege
- Für Einrichtungen · FAQ
Quellen (amtlich)
- LS Niedersachsen: Hinweisblatt zum Anerkennungsverfahren (PDF)
- Serviceportal Niedersachsen: Anerkennung Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- LS Niedersachsen: Anerkennungsverfahren ausländischer Gesundheitsfachberufe
- Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen
- Nds. Sozialministerium: Potentiale internationaler Zuwanderung (Welcome Center)
- Anerkennungs-Finder (BIBB/Bundesregierung): Pflegefachperson, Niedersachsen
- Make it in Germany: Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren je Bundesland (PDF, Stand 2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2895 (Antwort der Bundesregierung, Daten der BA-Statistik, Oktober 2025), Tabellen 7 und 8 (PDF)
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (Abruf 18.10.2026)
- Statistik der BA: Fachkräfteengpassanalyse
- § 40 PflBG – Gleichwertigkeit und Anerkennung
- § 81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 31a AufenthV
- § 47 AufenthV (Gebühr 411 Euro)

