Kurz gesagt: In Berlin entscheidet das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, über die Anerkennung. Die Gebühr beträgt 164 Euro bei Ausbildung in einem Drittstaat, die durchschnittliche Bearbeitungszeit laut Service-Portal Berlin ca. drei bis vier Monate ab vollständigen Unterlagen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren läuft über den Business Immigration Service des Landesamts für Einwanderung. In der Krankenpflege lagen die gemeldeten Stellen im Oktober 2025 um 38,4 Prozent über dem Vorjahr.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026.
Berlin auf einen Blick
| Anerkennung | LAGeSo, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe |
|---|---|
| Dauer | ca. 3–4 Monate ab vollständigen Unterlagen |
| Gebühr | 164 € (Drittstaat) |
| § 81a-Stelle | Landesamt für Einwanderung, Business Immigration Service |
| Jobbörse | 1.308 Angebote für „Pflegefachkraft“ (18.10.2026) |
Fachkräftebedarf in der Pflege in Berlin: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
Gemeldete Stellen (amtliche Statistik): Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2895, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2025) waren in Berlin 1.363 Arbeitsstellen in der Gesundheits- und Krankenpflege (KldB 813, inklusive Rettungsdienst und Geburtshilfe) gemeldet, +38,4 Prozent gegenüber Oktober 2024, sowie 581 Stellen in der Altenpflege (KldB 821; −18,2 Prozent). Bundesweit waren es 17.144 bzw. 16.318.
Wie lange Stellen offen bleiben: Die durchschnittliche Vakanzzeit lag im Oktober 2025 in Berlin bei 145 Tagen in der Krankenpflege und 138 Tagen in der Altenpflege (Jahresdurchschnitt 2024: 117 bzw. 154 Tage). Das ist in der Krankenpflege kürzer als der Bundeswert von 235 Tagen und in der Altenpflege kürzer als der Bundeswert von 242 Tagen.
Aktuelle Stellenangebote: In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergab die Suche „Pflegefachkraft“ am 18.10.2026 1.308 Angebote mit Arbeitsort in Berlin, rund 5,4 Prozent der bundesweit 24.443 Treffer; für „Altenpfleger“ waren es 1.014. Jobbörse-Treffer sind Anzeigen, keine amtliche Statistik; Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Fachkräfteengpassanalyse der BA weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus; laut BA erstreckt sich der Mangel auf alle examinierten Pflegekräfte einschließlich der Pflegeassistenz.
Anerkennung in Berlin: LAGeSo
Zuständig ist das LAGeSo – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Turmstraße 21, 10559 Berlin. Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden.
- Dauer: durchschnittlich ca. drei bis vier Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Service-Portal Berlin).
- Gebühren: 164 Euro bei Ausbildung in einem Drittstaat.
- Unterlagen: Führungszeugnisse und Bescheinigungen dürfen bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Planen Sie die Reihenfolge so, dass diese Dokumente nicht verfallen, während auf Übersetzungen gewartet wird.
- Deutsch: B2 (Anerkennungs-Finder).
Ausländerbehörde und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) in Berlin
In Berlin ist für das beschleunigte Fachkräfteverfahren das Landesamt für Einwanderung, Business Immigration Service, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, zuständig; der Antrag ist online möglich.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen Sie als Arbeitgeber in Vollmacht der Pflegekraft das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie schließen mit der Behörde eine Vereinbarung; die Behörde leitet dann die Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilt bei Erfolg die Vorabzustimmung. Danach bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen an und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den vollständigen Antrag (§ 31a AufenthV). Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, ein Visum garantiert es nicht.
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in Berlin
Laut Service-Portal Berlin kann die Pflegekraft zwischen Anpassungslehrgang (höchstens drei Jahre) und Kenntnisprüfung wählen. Die Kenntnisprüfung hat einen mündlichen und einen praktischen Teil; der praktische Teil ist mit einem Prüfungsgespräch verbunden.
Für Einrichtungen ist das eine Planungsfrage: Beim Anpassungslehrgang arbeitet die Pflegekraft länger mit begleiteter Praxis im Haus, bei der Kenntnisprüfung ist der Weg meist kürzer, aber die Prüfung anspruchsvoller. Mehr dazu: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Einreise vor der Anerkennung ist über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG möglich.
Landesangebote, Welcome Center und Beratung in Berlin
- BBeFaP – Berliner Beratungsstelle für Fachpersonen mit ausländischem Pflegeabschluss: ein Angebot der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Die Beratung erfolgt kostenlos durch DAREconsulting auf Deutsch, Englisch und Spanisch, montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr.
- Willkommenszentrum Berlin: allgemeine Beratung zur Anerkennung internationaler Abschlüsse.
Bundesweit hilft außerdem die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Fachkräften, die noch im Ausland leben.
Typischer Ablauf für Einrichtungen in Berlin
- Bedarf und Stellenprofil: Station oder Wohnbereich, Startfenster, Vergütung, Einarbeitung, Unterkunft.
- Auswahl: Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand prüfen; Interviews mit Ihrer Pflegedienstleitung.
- Einstellungszusage: Ein schriftliches Arbeitsplatzangebot belegt zugleich, dass die Pflegekraft in Berlin arbeiten will, und damit die Zuständigkeit der Landesbehörde.
- Anerkennung: Antrag bei der Anerkennungsstelle in Berlin, entweder direkt oder über das beschleunigte Verfahren.
- Aufenthalt: § 18a AufenthG bei voller Anerkennung, § 16d AufenthG für Anpassungsmaßnahmen oder die Anerkennungspartnerschaft.
- Ankunft: Anmeldung, Einarbeitung, Ausgleichsmaßnahme, Fachsprache, danach die Berufserlaubnis.
So arbeitet Berlin Tehran mit Einrichtungen in Berlin
Unser einziger Standort in Deutschland ist unser Sitz in Hamburg; ein Büro in Berlin haben wir nicht. Einrichtungen in Berlin erreichen uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.
- 8-Schritte-Prozess: von der Bedarfsanalyse über Auswahl und Interviews bis zur Begleitung von Anerkennung, Visum und Integration (Leistungen).
- Bis zu 90 Tage Begleitung nach der Ankunft der Pflegekraft.
- Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Erstanfragen.
- Nur zulässige Herkunftsländer: Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegekräften aus Ländern, in denen private Anwerbung zulässig ist (Anlage zu § 38 BeschV, WHO-Liste); unser Schwerpunkt ist der Iran (Qualität & Ethik).
Die Entscheidungen über Anerkennung und Visum treffen die Behörden in Berlin und die Auslandsvertretung; wir bereiten Unterlagen vor und begleiten die Schritte.
Häufige Fragen
Wer ist in Berlin für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zuständig?
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Turmstraße 21, 10559 Berlin.
Wie lange dauert die Anerkennung in Berlin?
Laut Service-Portal Berlin durchschnittlich ca. drei bis vier Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Was kostet die Anerkennung in Berlin?
164 Euro bei Ausbildung in einem Drittstaat, zuzüglich Übersetzungen, Beglaubigungen und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen.
Wo beantragen Arbeitgeber in Berlin das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Beim Landesamt für Einwanderung, Business Immigration Service, Fasanenstraße 85. Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 AufenthV).
Gibt es in Berlin eine Beratungsstelle für ausländische Pflegekräfte?
Ja, die Berliner Beratungsstelle für Fachpersonen mit ausländischem Pflegeabschluss (BBeFaP) der Senatsverwaltung, kostenlos auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Wie unterstützt Berlin Tehran Einrichtungen in Berlin?
Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Unser Sitz ist in Hamburg, unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Andere Bundesländer
Nordrhein-Westfalen · Bayern · Niedersachsen · Baden-Württemberg · Hessen · Sachsen · Hamburg · Übersicht aller Bundesländer
Weiterlesen
- Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen: Leitfaden 2026
- Pflegekräfte aus dem Iran einstellen: Leitfaden für Kliniken
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
- Glossar Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege
- Für Einrichtungen · FAQ
Quellen (amtlich)
- Service-Portal Berlin: Erlaubnis Pflegefachfrau/Pflegefachmann bei Ausbildung im Drittstaat
- Landesamt für Einwanderung Berlin
- Senatsverwaltung: Berliner Beratungsstelle für Fachpersonen mit ausländischem Pflegeabschluss (BBeFaP)
- Willkommenszentrum Berlin: Anerkennung von internationalen Abschlüssen
- Anerkennungs-Finder (BIBB/Bundesregierung): Pflegefachperson, Berlin
- Make it in Germany: Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren je Bundesland (PDF, Stand 2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2895 (Antwort der Bundesregierung, Daten der BA-Statistik, Oktober 2025), Tabellen 7 und 8 (PDF)
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (Abruf 18.10.2026)
- Statistik der BA: Fachkräfteengpassanalyse
- § 40 PflBG – Gleichwertigkeit und Anerkennung
- § 81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 31a AufenthV
- § 47 AufenthV (Gebühr 411 Euro)

