Pflegekräfte aus dem Ausland in NRW einstellen: Anerkennung, § 81a und Zahlen

Kurz gesagt: In Nordrhein-Westfalen prüft die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) der Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit; die Berufserlaubnis erteilt danach die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Pflegekraft arbeiten wird. Laut Bezirksregierung Münster dauert die Prüfung zwei bis vier Monate ab vollständigen Unterlagen. Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist landesweit die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE NRW) bei der Bezirksregierung Köln zuständig. NRW hat mit Abstand die meisten offenen Pflegestellen aller Länder.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026.

Nordrhein-Westfalen auf einen Blick

AnerkennungZAG-PuG, Bezirksregierung Münster (Gleichwertigkeit); Berufserlaubnis: Bezirksregierung am Arbeitsort
Dauer2–4 Monate ab vollständigen Unterlagen
Gebühri. d. R. 112,50–350 €
§ 81a-StelleZFE NRW, Bezirksregierung Köln
Jobbörse5.076 Angebote für „Pflegefachkraft“ (18.10.2026)

Fachkräftebedarf in der Pflege in NRW: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit

Gemeldete Stellen (amtliche Statistik): Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2895, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2025) waren in NRW 3.327 Arbeitsstellen in der Gesundheits- und Krankenpflege (KldB 813, inklusive Rettungsdienst und Geburtshilfe) gemeldet, −2,7 Prozent gegenüber Oktober 2024, sowie 3.308 Stellen in der Altenpflege (KldB 821; +3,7 Prozent). Bundesweit waren es 17.144 bzw. 16.318.

Wie lange Stellen offen bleiben: Die durchschnittliche Vakanzzeit lag im Oktober 2025 in NRW bei 250 Tagen in der Krankenpflege und 252 Tagen in der Altenpflege (Jahresdurchschnitt 2024: 285 bzw. 313 Tage). Das ist in der Krankenpflege länger als der Bundeswert von 235 Tagen und in der Altenpflege länger als der Bundeswert von 242 Tagen.

Aktuelle Stellenangebote: In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergab die Suche „Pflegefachkraft“ am 18.10.2026 5.076 Angebote mit Arbeitsort in NRW, rund 20,8 Prozent der bundesweit 24.443 Treffer; für „Altenpfleger“ waren es 3.374. Jobbörse-Treffer sind Anzeigen, keine amtliche Statistik; Mehrfachnennungen sind möglich.

Die Fachkräfteengpassanalyse der BA weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus; laut BA erstreckt sich der Mangel auf alle examinierten Pflegekräfte einschließlich der Pflegeassistenz.

Anerkennung in NRW: zwei Stufen, zwei Behörden

NRW trennt das Verfahren in zwei Schritte. Die Gleichwertigkeitsprüfung übernimmt zentral die ZAG-PuG, Bezirksregierung Münster, Dezernat 241, Domplatz 1–3, 48143 Münster. Unterlagen werden ausschließlich per Post eingereicht, nicht per E-Mail. Zuständig ist NRW, wenn die Pflegekraft in NRW arbeiten will; als Nachweis nennt die Bezirksregierung zum Beispiel ein Jobangebot oder schriftliche Kontakte zu Arbeitgebern in NRW. Für Sie als Einrichtung heißt das: Eine schriftliche Einstellungszusage hilft schon beim Antrag.

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt anschließend die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Pflegekraft tätig wird (zum Beispiel Köln oder Düsseldorf). Spätestens dafür braucht die Pflegekraft auch Sprachnachweis, Führungszeugnis und ärztliches Attest (§ 2 PflBG).

  • Dauer: laut Bezirksregierung Münster zwei bis vier Monate nach Vollständigkeit der Unterlagen. Die Behörde weist selbst darauf hin, dass es wegen des hohen Antragsaufkommens zu Verzögerungen kommen kann. Planen Sie deshalb mit Puffer.
  • Gebühren: laut FAQ der Bezirksregierung Münster aktuell in der Regel 112,50 bis 350 Euro, verteilt auf üblicherweise zwei Gebührenbescheide; dazu kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen.
  • Deutsch: B2 mit Fachbezug, nachweisbar über ein Sprachzertifikat oder die Fachsprachenprüfung Pflege, die in NRW bei der Pflegekammer NRW abgelegt wird (Anerkennungs-Finder). Der Nachweis kann später im Verfahren nachgereicht werden.

Ausländerbehörde und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) in NRW

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist in NRW die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) bei der Bezirksregierung Köln zuständig (50606 Köln, Hotline 0221 147-4777, Online-Antrag über zfe.nrw.de). Die ZFE leitet in Ihrem Auftrag auch das Anerkennungsverfahren ein und holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein.

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen Sie als Arbeitgeber in Vollmacht der Pflegekraft das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie schließen mit der Behörde eine Vereinbarung; die Behörde leitet dann die Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilt bei Erfolg die Vorabzustimmung. Danach bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen an und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den vollständigen Antrag (§ 31a AufenthV). Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, ein Visum garantiert es nicht.

Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in NRW

Stellt die ZAG-PuG wesentliche Unterschiede fest, wählt die Pflegekraft zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang (§ 40 Abs. 3 PflBG). Die Bezirksregierung Münster weist darauf hin: Wird die Kenntnisprüfung auch im Wiederholungsversuch nicht bestanden (oder beim Anpassungslehrgang das Abschlussgespräch endgültig nicht), wird der Antrag abgelehnt, und eine Anerkennung des Abschlusses ist dann grundsätzlich bundesweit nicht mehr möglich. Eine gute Vorbereitung, zum Beispiel über einen freiwilligen Vorbereitungskurs, lohnt sich deshalb. Anpassungslehrgänge in der Pflege finden Sie unter anderem über das IQ Netzwerk.

Für Einrichtungen ist das eine Planungsfrage: Beim Anpassungslehrgang arbeitet die Pflegekraft länger mit begleiteter Praxis im Haus, bei der Kenntnisprüfung ist der Weg meist kürzer, aber die Prüfung anspruchsvoller. Mehr dazu: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Einreise vor der Anerkennung ist über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG möglich.

Landesangebote, Welcome Center und Beratung in NRW

  • NRW Fachkräfteagentur International (FAI NRW): ein 2025 gestartetes, dreijähriges Projekt der Landesregierung mit kostenloser Beratung für Arbeitgeber in NRW zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte (Informationsveranstaltungen, Checklisten, Einzelfallberatung). Die Anwerbung selbst übernimmt die FAI ausdrücklich nicht.
  • Willkommensgeld NRW: ein Förderangebot des Landes für den beruflichen Neustart ausländischer Fachkräfte; die Bezirksregierung Münster verweist darauf in ihren Beratungs- und Förderangeboten.
  • IQ Netzwerk NRW: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, unter anderem zu Anpassungslehrgängen in der Pflege.

Bundesweit hilft außerdem die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Fachkräften, die noch im Ausland leben.

Typischer Ablauf für Einrichtungen in NRW

  1. Bedarf und Stellenprofil: Station oder Wohnbereich, Startfenster, Vergütung, Einarbeitung, Unterkunft.
  2. Auswahl: Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand prüfen; Interviews mit Ihrer Pflegedienstleitung.
  3. Einstellungszusage: Ein schriftliches Arbeitsplatzangebot belegt zugleich, dass die Pflegekraft in NRW arbeiten will, und damit die Zuständigkeit der Landesbehörde.
  4. Anerkennung: Antrag bei der Anerkennungsstelle in Nordrhein-Westfalen, entweder direkt oder über das beschleunigte Verfahren.
  5. Aufenthalt: § 18a AufenthG bei voller Anerkennung, § 16d AufenthG für Anpassungsmaßnahmen oder die Anerkennungspartnerschaft.
  6. Ankunft: Anmeldung, Einarbeitung, Ausgleichsmaßnahme, Fachsprache, danach die Berufserlaubnis.

So arbeitet Berlin Tehran mit Einrichtungen in NRW

Unser einziger Standort in Deutschland ist unser Sitz in Hamburg; ein Büro in NRW haben wir nicht. Einrichtungen in NRW erreichen uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.

  • 8-Schritte-Prozess: von der Bedarfsanalyse über Auswahl und Interviews bis zur Begleitung von Anerkennung, Visum und Integration (Leistungen).
  • Bis zu 90 Tage Begleitung nach der Ankunft der Pflegekraft.
  • Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Erstanfragen.
  • Nur zulässige Herkunftsländer: Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegekräften aus Ländern, in denen private Anwerbung zulässig ist (Anlage zu § 38 BeschV, WHO-Liste); unser Schwerpunkt ist der Iran (Qualität & Ethik).

Die Entscheidungen über Anerkennung und Visum treffen die Behörden in Nordrhein-Westfalen und die Auslandsvertretung; wir bereiten Unterlagen vor und begleiten die Schritte.

Beratung anfragen

Häufige Fragen

Wer ist in NRW für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zuständig?

Die Gleichwertigkeit prüft zentral die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) der Bezirksregierung Münster. Die Berufserlaubnis erteilt danach die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Pflegekraft arbeiten wird.

Wie lange dauert die Anerkennung in NRW?

Laut Bezirksregierung Münster zwei bis vier Monate, nachdem die Unterlagen vollständig sind. Die Behörde weist auf mögliche Verzögerungen wegen des hohen Antragsaufkommens hin.

Was kostet die Anerkennung in NRW?

Laut FAQ der Bezirksregierung Münster in der Regel 112,50 bis 350 Euro für die Gleichwertigkeitsprüfung, zuzüglich Übersetzungen, Beglaubigungen und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen.

Welche Behörde ist in NRW für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig?

Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE NRW) bei der Bezirksregierung Köln. Arbeitgeber stellen den Antrag mit Vollmacht der Fachkraft; die Gebühr beträgt 411 Euro.

Gibt es in NRW kostenlose Beratung für Arbeitgeber?

Ja, zum Beispiel die NRW Fachkräfteagentur International (FAI NRW), ein Projekt der Landesregierung. Sie berät NRW-Arbeitgeber kostenlos zur Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte, übernimmt aber selbst keine Anwerbung.

Wie unterstützt Berlin Tehran Einrichtungen in NRW?

Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Unser Sitz ist in Hamburg, unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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Quellen (amtlich)