Pflegekräfte aus dem Ausland in Sachsen einstellen: Anerkennung, Ausländerbehörde und Zahlen

Kurz gesagt: In Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) in Leipzig für die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse zuständig. Die Gleichwertigkeitsprüfung kostet 100 bis 650 Euro, die Erlaubnis 70 Euro; entschieden wird innerhalb von vier Monaten. Eine zentrale Stelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren gibt es in Sachsen nicht: Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde. Die gemeldeten Stellen in der Krankenpflege lagen im Oktober 2025 um 36,5 Prozent über dem Vorjahr.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026.

Sachsen auf einen Blick

AnerkennungKommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Leipzig
DauerPrüfung innerhalb von 4 Monaten
Gebühr100–650 € + 70 € Erlaubnis
§ 81a-Stellekeine zentrale Stelle; örtliche Ausländerbehörde
Jobbörse1.497 Angebote für „Pflegefachkraft“ (18.10.2026)

Fachkräftebedarf in der Pflege in Sachsen: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit

Gemeldete Stellen (amtliche Statistik): Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2895, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2025) waren in Sachsen 1.009 Arbeitsstellen in der Gesundheits- und Krankenpflege (KldB 813, inklusive Rettungsdienst und Geburtshilfe) gemeldet, +36,5 Prozent gegenüber Oktober 2024, sowie 1.156 Stellen in der Altenpflege (KldB 821; +5,9 Prozent). Bundesweit waren es 17.144 bzw. 16.318.

Wie lange Stellen offen bleiben: Die durchschnittliche Vakanzzeit lag im Oktober 2025 in Sachsen bei 161 Tagen in der Krankenpflege und 170 Tagen in der Altenpflege (Jahresdurchschnitt 2024: 265 bzw. 255 Tage). Das ist in der Krankenpflege kürzer als der Bundeswert von 235 Tagen und in der Altenpflege kürzer als der Bundeswert von 242 Tagen.

Aktuelle Stellenangebote: In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergab die Suche „Pflegefachkraft“ am 18.10.2026 1.497 Angebote mit Arbeitsort in Sachsen, rund 6,1 Prozent der bundesweit 24.443 Treffer; für „Altenpfleger“ waren es 1.207. Jobbörse-Treffer sind Anzeigen, keine amtliche Statistik; Mehrfachnennungen sind möglich.

Die Fachkräfteengpassanalyse der BA weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus; laut BA erstreckt sich der Mangel auf alle examinierten Pflegekräfte einschließlich der Pflegeassistenz.

Anerkennung in Sachsen: Kommunaler Sozialverband Sachsen

Zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) in Leipzig. Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden. Im Antragsformular kann die Pflegekraft zudem auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt eine Ausgleichsmaßnahme wählen.

  • Dauer: Prüfung der Gleichwertigkeit innerhalb von vier Monaten (Koordinierungsstelle Sachsen).
  • Gebühren: 100 bis 650 Euro für die Gleichwertigkeitsprüfung, 70 Euro für die Erlaubnis.
  • Deutsch: B2; laut Anerkennungs-Finder wird der fachbezogene Nachweis in Sachsen über eine Fachsprachenprüfung erbracht.

Ausländerbehörde und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) in Sachsen

Laut der Übersicht von Make it in Germany gibt es in Sachsen keine zentrale Stelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Arbeitgeber wenden sich an die für ihre Betriebsstätte zuständige Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Fragen Sie dort früh nach Terminen und dem genauen Unterlagenpaket, weil die Abläufe je Behörde unterschiedlich sein können.

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen Sie als Arbeitgeber in Vollmacht der Pflegekraft das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie schließen mit der Behörde eine Vereinbarung; die Behörde leitet dann die Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilt bei Erfolg die Vorabzustimmung. Danach bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen an und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den vollständigen Antrag (§ 31a AufenthV). Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, ein Visum garantiert es nicht.

Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in Sachsen

Die Pflegekraft wählt zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung. Eine Besonderheit in Sachsen: Nach vorheriger Zustimmung des KSV Sachsen kann die praktische Kenntnisprüfung als Simulationsprüfung gestaltet werden. Das kann die Planung erleichtern, wenn auf Station keine geeigneten Prüfungssituationen verfügbar sind.

Für Einrichtungen ist das eine Planungsfrage: Beim Anpassungslehrgang arbeitet die Pflegekraft länger mit begleiteter Praxis im Haus, bei der Kenntnisprüfung ist der Weg meist kürzer, aber die Prüfung anspruchsvoller. Mehr dazu: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Einreise vor der Anerkennung ist über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG möglich.

Landesangebote, Welcome Center und Beratung in Sachsen

  • Koordination der beruflichen Anerkennung von Gesundheitsfachkräften aus dem Ausland: ein Informationsangebot des Freistaats Sachsen mit FAQ, Antragsinformationen und Hinweisen zu Anpassungsmaßnahmen.
  • IBAS – Informations- und Beratungsstellen Arbeitsmarkt Sachsen: beraten zur Anerkennung und zu Anpassungsmaßnahmen; die Koordinierungsstelle empfiehlt eine solche Beratung ausdrücklich.

Bundesweit hilft außerdem die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Fachkräften, die noch im Ausland leben.

Typischer Ablauf für Einrichtungen in Sachsen

  1. Bedarf und Stellenprofil: Station oder Wohnbereich, Startfenster, Vergütung, Einarbeitung, Unterkunft.
  2. Auswahl: Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand prüfen; Interviews mit Ihrer Pflegedienstleitung.
  3. Einstellungszusage: Ein schriftliches Arbeitsplatzangebot belegt zugleich, dass die Pflegekraft in Sachsen arbeiten will, und damit die Zuständigkeit der Landesbehörde.
  4. Anerkennung: Antrag bei der Anerkennungsstelle in Sachsen, entweder direkt oder über das beschleunigte Verfahren.
  5. Aufenthalt: § 18a AufenthG bei voller Anerkennung, § 16d AufenthG für Anpassungsmaßnahmen oder die Anerkennungspartnerschaft.
  6. Ankunft: Anmeldung, Einarbeitung, Ausgleichsmaßnahme, Fachsprache, danach die Berufserlaubnis.

So arbeitet Berlin Tehran mit Einrichtungen in Sachsen

Unser einziger Standort in Deutschland ist unser Sitz in Hamburg; ein Büro in Sachsen haben wir nicht. Einrichtungen in Sachsen erreichen uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.

  • 8-Schritte-Prozess: von der Bedarfsanalyse über Auswahl und Interviews bis zur Begleitung von Anerkennung, Visum und Integration (Leistungen).
  • Bis zu 90 Tage Begleitung nach der Ankunft der Pflegekraft.
  • Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Erstanfragen.
  • Nur zulässige Herkunftsländer: Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegekräften aus Ländern, in denen private Anwerbung zulässig ist (Anlage zu § 38 BeschV, WHO-Liste); unser Schwerpunkt ist der Iran (Qualität & Ethik).

Die Entscheidungen über Anerkennung und Visum treffen die Behörden in Sachsen und die Auslandsvertretung; wir bereiten Unterlagen vor und begleiten die Schritte.

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Häufige Fragen

Wer ist in Sachsen für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zuständig?

Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) in Leipzig. Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden.

Was kostet die Anerkennung in Sachsen?

100 bis 650 Euro für die Gleichwertigkeitsprüfung und 70 Euro für die Erlaubnis, zuzüglich Übersetzungen und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen.

Wie lange dauert die Anerkennung in Sachsen?

Die Gleichwertigkeit wird innerhalb von vier Monaten nach vollständigen Unterlagen geprüft.

Gibt es in Sachsen eine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte?

Nein. Laut Make it in Germany gibt es in Sachsen keinen zentralen Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren; zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde.

Kann die Kenntnisprüfung in Sachsen simuliert werden?

Ja. Nach vorheriger Zustimmung des KSV Sachsen kann die praktische Kenntnisprüfung in der Pflege als Simulationsprüfung gestaltet werden.

Wie unterstützt Berlin Tehran Einrichtungen in Sachsen?

Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Unser Sitz ist in Hamburg, unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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Quellen (amtlich)