Kurz gesagt: In Hamburg ist das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) der Sozialbehörde für die Anerkennung zuständig. Es entscheidet im regulären Verfahren innerhalb von bis zu vier Monaten, im beschleunigten Fachkräfteverfahren innerhalb von bis zu zwei Monaten; die Gebühr liegt bei 200 bis 750 Euro. Das beschleunigte Verfahren selbst beantragen Arbeitgeber beim Hamburg Welcome Center for Professionals. Die gemeldeten Stellen in der Krankenpflege lagen im Oktober 2025 um 46,4 Prozent über dem Vorjahr.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026.
Hamburg auf einen Blick
| Anerkennung | Sozialbehörde, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) |
|---|---|
| Dauer | bis 4 Monate; bis 2 Monate im beschleunigten Verfahren |
| Gebühr | 200–750 € |
| § 81a-Stelle | Hamburg Welcome Center for Professionals |
| Jobbörse | 605 Angebote für „Pflegefachkraft“ (18.10.2026) |
Fachkräftebedarf in der Pflege in Hamburg: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
Gemeldete Stellen (amtliche Statistik): Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2895, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2025) waren in Hamburg 382 Arbeitsstellen in der Gesundheits- und Krankenpflege (KldB 813, inklusive Rettungsdienst und Geburtshilfe) gemeldet, +46,4 Prozent gegenüber Oktober 2024, sowie 210 Stellen in der Altenpflege (KldB 821; +9,4 Prozent). Bundesweit waren es 17.144 bzw. 16.318.
Wie lange Stellen offen bleiben: Die durchschnittliche Vakanzzeit lag im Oktober 2025 in Hamburg bei 208 Tagen in der Krankenpflege und 250 Tagen in der Altenpflege (Jahresdurchschnitt 2024: 232 bzw. 232 Tage). Das ist in der Krankenpflege kürzer als der Bundeswert von 235 Tagen und in der Altenpflege länger als der Bundeswert von 242 Tagen.
Aktuelle Stellenangebote: In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergab die Suche „Pflegefachkraft“ am 18.10.2026 605 Angebote mit Arbeitsort in Hamburg, rund 2,5 Prozent der bundesweit 24.443 Treffer; für „Altenpfleger“ waren es 365. Jobbörse-Treffer sind Anzeigen, keine amtliche Statistik; Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Fachkräfteengpassanalyse der BA weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus; laut BA erstreckt sich der Mangel auf alle examinierten Pflegekräfte einschließlich der Pflegeassistenz.
Anerkennung in Hamburg: Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Zuständig ist die Sozialbehörde, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA). Der Antrag kann online über den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg gestellt werden.
- Dauer: bis zu vier Monate im regulären Verfahren, bis zu zwei Monate im beschleunigten Fachkräfteverfahren, jeweils ab vollständigen Unterlagen (hamburg.de).
- Gebühren: 200 bis 750 Euro (hamburg.de).
- Deutsch: B2, nachweisbar über ein Sprachzertifikat oder die Fachsprachenprüfung Pflege (Anerkennungs-Finder).
Ausländerbehörde und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) in Hamburg
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist das Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP), Süderstraße 32b, 20097 Hamburg, zuständig (Telefon 040 42839-3826); der Antrag ist online möglich. Gerade in Hamburg lohnt sich das Verfahren besonders, weil sich damit auch die Frist der Anerkennungsstelle auf bis zu zwei Monate verkürzt.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen Sie als Arbeitgeber in Vollmacht der Pflegekraft das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie schließen mit der Behörde eine Vereinbarung; die Behörde leitet dann die Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilt bei Erfolg die Vorabzustimmung. Danach bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen an und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den vollständigen Antrag (§ 31a AufenthV). Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, ein Visum garantiert es nicht.
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in Hamburg
Wie in allen Ländern wählt die Pflegekraft bei wesentlichen Unterschieden zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang (§ 40 Abs. 3 PflBG); sie kann auf die Gleichwertigkeitsprüfung auch verzichten und direkt eine dieser Maßnahmen absolvieren (§ 40 Abs. 3a PflBG). Welche Pflegeschulen in Hamburg Anpassungslehrgänge und Prüfungen anbieten, teilt das LPA mit.
Für Einrichtungen ist das eine Planungsfrage: Beim Anpassungslehrgang arbeitet die Pflegekraft länger mit begleiteter Praxis im Haus, bei der Kenntnisprüfung ist der Weg meist kürzer, aber die Prüfung anspruchsvoller. Mehr dazu: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Einreise vor der Anerkennung ist über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG möglich.
Landesangebote, Welcome Center und Beratung in Hamburg
- Hamburg Welcome Center for Professionals: zentrale Anlaufstelle für Arbeitgeber und internationale Fachkräfte und zuständige Stelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Hamburg.
Bundesweit hilft außerdem die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Fachkräften, die noch im Ausland leben.
Typischer Ablauf für Einrichtungen in Hamburg
- Bedarf und Stellenprofil: Station oder Wohnbereich, Startfenster, Vergütung, Einarbeitung, Unterkunft.
- Auswahl: Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand prüfen; Interviews mit Ihrer Pflegedienstleitung.
- Einstellungszusage: Ein schriftliches Arbeitsplatzangebot belegt zugleich, dass die Pflegekraft in Hamburg arbeiten will, und damit die Zuständigkeit der Landesbehörde.
- Anerkennung: Antrag bei der Anerkennungsstelle in Hamburg, entweder direkt oder über das beschleunigte Verfahren.
- Aufenthalt: § 18a AufenthG bei voller Anerkennung, § 16d AufenthG für Anpassungsmaßnahmen oder die Anerkennungspartnerschaft.
- Ankunft: Anmeldung, Einarbeitung, Ausgleichsmaßnahme, Fachsprache, danach die Berufserlaubnis.
So arbeitet Berlin Tehran mit Einrichtungen in Hamburg
Hamburg ist unser Sitz und unser einziger Standort in Deutschland (Hammerbrookstraße 40, 20097 Hamburg). Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.
- 8-Schritte-Prozess: von der Bedarfsanalyse über Auswahl und Interviews bis zur Begleitung von Anerkennung, Visum und Integration (Leistungen).
- Bis zu 90 Tage Begleitung nach der Ankunft der Pflegekraft.
- Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Erstanfragen.
- Nur zulässige Herkunftsländer: Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegekräften aus Ländern, in denen private Anwerbung zulässig ist (Anlage zu § 38 BeschV, WHO-Liste); unser Schwerpunkt ist der Iran (Qualität & Ethik).
Die Entscheidungen über Anerkennung und Visum treffen die Behörden in Hamburg und die Auslandsvertretung; wir bereiten Unterlagen vor und begleiten die Schritte.
Häufige Fragen
Wer ist in Hamburg für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zuständig?
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) der Sozialbehörde. Der Antrag kann online über den Einheitlichen Ansprechpartner gestellt werden.
Wie lange dauert die Anerkennung in Hamburg?
Bis zu vier Monate im regulären Verfahren und bis zu zwei Monate im beschleunigten Fachkräfteverfahren, jeweils ab vollständigen Unterlagen.
Was kostet die Anerkennung in Hamburg?
Laut hamburg.de 200 bis 750 Euro, zuzüglich Übersetzungen und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen.
Wo beantragen Arbeitgeber in Hamburg das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Beim Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP), Süderstraße 32b. Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 AufenthV).
Hat Berlin Tehran ein Büro in Hamburg?
Ja, Hamburg ist unser Sitz: Hammerbrookstraße 40, 20097 Hamburg. Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.
Wie unterstützt Berlin Tehran Einrichtungen in Hamburg?
Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Unser Sitz ist in Hamburg, unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Andere Bundesländer
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Weiterlesen
- Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen: Leitfaden 2026
- Pflegekräfte aus dem Iran einstellen: Leitfaden für Kliniken
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
- Glossar Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege
- Für Einrichtungen · FAQ
Quellen (amtlich)
- Hamburg, Sozialbehörde, LPA: Pflegefachkräfte
- hamburg.de Service: Anerkennung Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Hamburg Welcome Center
- Anerkennungs-Finder (BIBB/Bundesregierung): Pflegefachperson, Hamburg
- Make it in Germany: Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren je Bundesland (PDF, Stand 2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2895 (Antwort der Bundesregierung, Daten der BA-Statistik, Oktober 2025), Tabellen 7 und 8 (PDF)
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (Abruf 18.10.2026)
- Statistik der BA: Fachkräfteengpassanalyse
- § 40 PflBG – Gleichwertigkeit und Anerkennung
- § 81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 31a AufenthV
- § 47 AufenthV (Gebühr 411 Euro)

