Kurz gesagt: In Bayern ist seit dem 1. Juli 2023 das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg allein für die Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte zuständig, und für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in der Pflege ausschließlich die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) in Nürnberg. Das Land nennt das die „Fast Lane“. Die Gebühr für die Anerkennung liegt laut Anerkennungs-Finder bei 40 bis 70 Euro plus 40 Euro für die Urkunde; der Bescheid kommt spätestens vier Monate nach vollständigen Unterlagen.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und die Entscheidungen der zuständigen Behörden; Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: 18. Oktober 2026.
Bayern auf einen Blick
| Anerkennung | Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP), Amberg |
|---|---|
| Dauer | Bescheid spätestens 4 Monate ab vollständigen Unterlagen (Anerkennungs-Finder) |
| Gebühr | 40–70 € + 40 € Urkunde |
| § 81a-Stelle | ZSEF, Regierung von Mittelfranken, Nürnberg (für Pflege ausschließlich) |
| Jobbörse | 3.295 Angebote für „Pflegefachkraft“ (18.10.2026) |
Fachkräftebedarf in der Pflege in Bayern: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
Gemeldete Stellen (amtliche Statistik): Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 21/2895, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2025) waren in Bayern 2.479 Arbeitsstellen in der Gesundheits- und Krankenpflege (KldB 813, inklusive Rettungsdienst und Geburtshilfe) gemeldet, −12,7 Prozent gegenüber Oktober 2024, sowie 2.382 Stellen in der Altenpflege (KldB 821; −9,4 Prozent). Bundesweit waren es 17.144 bzw. 16.318.
Wie lange Stellen offen bleiben: Die durchschnittliche Vakanzzeit lag im Oktober 2025 in Bayern bei 288 Tagen in der Krankenpflege und 302 Tagen in der Altenpflege (Jahresdurchschnitt 2024: 263 bzw. 324 Tage). Das ist in der Krankenpflege länger als der Bundeswert von 235 Tagen und in der Altenpflege länger als der Bundeswert von 242 Tagen.
Aktuelle Stellenangebote: In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergab die Suche „Pflegefachkraft“ am 18.10.2026 3.295 Angebote mit Arbeitsort in Bayern, rund 13,5 Prozent der bundesweit 24.443 Treffer; für „Altenpfleger“ waren es 2.566. Jobbörse-Treffer sind Anzeigen, keine amtliche Statistik; Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Fachkräfteengpassanalyse der BA weist Pflegeberufe seit Jahren als Engpassberufe aus; laut BA erstreckt sich der Mangel auf alle examinierten Pflegekräfte einschließlich der Pflegeassistenz.
Anerkennung in Bayern: Bayerisches Landesamt für Pflege
Zuständig für ganz Bayern ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP), Anerkennungsverfahren, Mildred-Scheel-Straße 4, 92224 Amberg. Der Antrag kann online oder per Post gestellt werden. Das LfP prüft die Gleichwertigkeit; das Ergebnis ist entweder die Anerkennung oder ein Bescheid mit einer Ausgleichsmaßnahme.
- Dauer: Das LfP nennt auf seiner Seite keine Bearbeitungszeit. Der Anerkennungs-Finder des Bundes gibt für Bayern an: Eingangsbestätigung spätestens nach einem Monat, Bescheid spätestens vier Monate nach vollständigen Unterlagen.
- Gebühren: 40 bis 70 Euro für das Anerkennungsverfahren und 40 Euro für die Urkunde (LfP, Anerkennungs-Finder). Eine Fachsprachenprüfung kostet laut Anerkennungs-Finder gegebenenfalls 350 Euro.
- Deutsch: B2 mit Fachbezug, über ein Sprachzertifikat oder die Fachsprachenprüfung Pflege; Informationen dazu stellt das LfP bereit.
Ausländerbehörde und beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a) in Bayern
Bayern hat die Zuständigkeit in der Pflege gebündelt: Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in den Berufen Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege und Altenpflege ist laut Bayerischem Innenministerium ausschließlich die ZSEF zuständig: Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften, Regierung von Mittelfranken, Marienstraße 17, 90402 Nürnberg (Telefon 0911 2352-211). Die Anerkennung läuft parallel ausschließlich beim LfP. Seit 1. Juli 2025 ist die ZSEF zudem allein zuständig für die Einreise im beschleunigten Verfahren in allen Gesundheitsfach- und Approbationsberufen.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen Sie als Arbeitgeber in Vollmacht der Pflegekraft das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie schließen mit der Behörde eine Vereinbarung; die Behörde leitet dann die Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und erteilt bei Erfolg die Vorabzustimmung. Danach bietet die Auslandsvertretung einen Termin zur Visumantragstellung innerhalb von drei Wochen an und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen über den vollständigen Antrag (§ 31a AufenthV). Die Gebühr beträgt 411 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Verfahren beschleunigt die Abläufe, ein Visum garantiert es nicht.
Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in Bayern
Bei wesentlichen Unterschieden wählt die Pflegekraft zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung. Pflegekräfte aus Drittstaaten können auch auf die vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren (§ 40 Abs. 3a PflBG); das kann Zeit sparen, wenn ohnehin mit Defiziten zu rechnen ist. Laut LfP kann die Kenntnisprüfung auch als Parcoursprüfung abgelegt werden. Anbieter von Anpassungsmaßnahmen listet das LfP auf seiner Seite.
Für Einrichtungen ist das eine Planungsfrage: Beim Anpassungslehrgang arbeitet die Pflegekraft länger mit begleiteter Praxis im Haus, bei der Kenntnisprüfung ist der Weg meist kürzer, aber die Prüfung anspruchsvoller. Mehr dazu: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang? Einreise vor der Anerkennung ist über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG möglich.
Landesangebote, Welcome Center und Beratung in Bayern
- Fast Lane Bayern: Bündelung von Einreise (ZSEF) und Anerkennung (LfP) bei je einer Landesbehörde. Für Einrichtungen bedeutet das feste Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten je Landkreis.
- Übersicht der Anbieter von Anpassungsmaßnahmen: Das LfP veröffentlicht eine Liste von Anbietern für Anpassungslehrgänge und Prüfungsvorbereitung in Bayern.
Bundesweit hilft außerdem die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) Fachkräften, die noch im Ausland leben.
Typischer Ablauf für Einrichtungen in Bayern
- Bedarf und Stellenprofil: Station oder Wohnbereich, Startfenster, Vergütung, Einarbeitung, Unterkunft.
- Auswahl: Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand prüfen; Interviews mit Ihrer Pflegedienstleitung.
- Einstellungszusage: Ein schriftliches Arbeitsplatzangebot belegt zugleich, dass die Pflegekraft in Bayern arbeiten will, und damit die Zuständigkeit der Landesbehörde.
- Anerkennung: Antrag bei der Anerkennungsstelle in Bayern, entweder direkt oder über das beschleunigte Verfahren.
- Aufenthalt: § 18a AufenthG bei voller Anerkennung, § 16d AufenthG für Anpassungsmaßnahmen oder die Anerkennungspartnerschaft.
- Ankunft: Anmeldung, Einarbeitung, Ausgleichsmaßnahme, Fachsprache, danach die Berufserlaubnis.
So arbeitet Berlin Tehran mit Einrichtungen in Bayern
Unser einziger Standort in Deutschland ist unser Sitz in Hamburg; ein Büro in Bayern haben wir nicht. Einrichtungen in Bayern erreichen uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort.
- 8-Schritte-Prozess: von der Bedarfsanalyse über Auswahl und Interviews bis zur Begleitung von Anerkennung, Visum und Integration (Leistungen).
- Bis zu 90 Tage Begleitung nach der Ankunft der Pflegekraft.
- Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf Erstanfragen.
- Nur zulässige Herkunftsländer: Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegekräften aus Ländern, in denen private Anwerbung zulässig ist (Anlage zu § 38 BeschV, WHO-Liste); unser Schwerpunkt ist der Iran (Qualität & Ethik).
Die Entscheidungen über Anerkennung und Visum treffen die Behörden in Bayern und die Auslandsvertretung; wir bereiten Unterlagen vor und begleiten die Schritte.
Häufige Fragen
Wer ist in Bayern für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zuständig?
Seit dem 1. Juli 2023 ausschließlich das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg, für ganz Bayern.
Wie lange dauert die Anerkennung in Bayern?
Das LfP nennt keine Bearbeitungszeit. Laut Anerkennungs-Finder des Bundes erhalten Antragstellende spätestens vier Monate nach vollständigen Unterlagen einen Bescheid.
Was kostet die Anerkennung in Bayern?
40 bis 70 Euro für das Anerkennungsverfahren und 40 Euro für die Urkunde. Eine Fachsprachenprüfung kostet laut Anerkennungs-Finder gegebenenfalls 350 Euro. Hinzu kommen Übersetzungen und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen.
Was ist die Fast Lane in Bayern?
Bayern hat das beschleunigte Fachkräfteverfahren und die Anerkennung für Pflegefachkräfte zentralisiert: Für das beschleunigte Verfahren ist ausschließlich die ZSEF bei der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg zuständig, für die Anerkennung ausschließlich das LfP.
Kann man in Bayern direkt eine Kenntnisprüfung machen?
Ja. Pflegekräfte aus Drittstaaten können auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren (§ 40 Abs. 3a PflBG). Laut LfP ist die Kenntnisprüfung auch als Parcoursprüfung möglich.
Wie unterstützt Berlin Tehran Einrichtungen in Bayern?
Mit einem 8-Schritte-Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Integration und bis zu 90 Tagen Begleitung nach Ankunft. Unser Sitz ist in Hamburg, unser Team im Iran betreut die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort; auf Erstanfragen antworten wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Andere Bundesländer
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Weiterlesen
- Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen: Leitfaden 2026
- Pflegekräfte aus dem Iran einstellen: Leitfaden für Kliniken
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a)
- Glossar Anerkennung & Aufenthalt in der Pflege
- Für Einrichtungen · FAQ
Quellen (amtlich)
- Bayerisches Landesamt für Pflege: Anerkennung Pflegefachperson
- Bayerisches Staatsministerium des Innern: Fachkräftezuwanderung (Fast Lane)
- ZSEF – Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
- Anerkennungs-Finder (BIBB/Bundesregierung): Pflegefachperson, Bayern
- Make it in Germany: Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteverfahren je Bundesland (PDF, Stand 2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2895 (Antwort der Bundesregierung, Daten der BA-Statistik, Oktober 2025), Tabellen 7 und 8 (PDF)
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (Abruf 18.10.2026)
- Statistik der BA: Fachkräfteengpassanalyse
- § 40 PflBG – Gleichwertigkeit und Anerkennung
- § 81a AufenthG – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- § 31a AufenthV
- § 47 AufenthV (Gebühr 411 Euro)

